Unterhaltsrecht - Kann ich den Richter ablehnen ?

| 29. Juni 2006 13:22 |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit Mai letzten Jahres geschieden,derzeit ist noch ein Verfahren wegen nachehelichen Unterhalt anhängig,ich war 27 Jahre verheiratet,davon 18 Jahre getrenntlebend.
Obwohl ich seit 8/2005 eine Berufsunfähigkeitsrente beziehe verlangt der Richter nun von mir den Nachweis meiner Erwerbsunfähigkeit und will ein Gutachten in Auftrag geben,für das ich einen Kostenvorschuß von 2000.-€ zahlen soll.
Ich bin 56 Jahre alt und seit 20 Jahren nicht mehr berufstätig,insofern auf dem Arbeitsmarkt auch nicht mehr vermittelbar.
Meine Frage : muß dem Richter nicht die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers genügen ?
Auch wüßte ich gerne , ob ein Richter mit den Parteien ( hier meinem Anwalt) telefonische Absprachen treffen darf.
Kann ich den Richter ablehnen ?
Besten Dank
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:

Zunächst möchte ich Sie nachdrücklich an den bearbeitenden Kollegen verweisen. Dieser kennt Ihren Fall und wird Ihnen kompetente Auskunft geben!

Die EU-Rente ist Indiz für die Krankheit (OLG Nürnberg, FamRZ 1992, 682). Damit wird aber noch nicht der abschließende Beweis geführt. Der Anspruchssteller ist voll darlegungs- und beweispflichtig.

Telefonate zwischen Richter und Anwalt sind durchaus möglich, solange nicht in unfairer Weise hinter dem Rücken der anderen Partei die Angelegenheit besprochen wird. Sollte dies der Fall sein, könnte dies ein Ablehnungsrecht begründen – praktisch wird sich dies kaum durchsetzen lassen.

Im Übrigen ist eine Benachteiligung Ihrerseits nicht zu erkennen, wenn eine Absprache mit Ihrem Anwalt getroffen wurde.

Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 24. Juli 2006 | 13:05

Sehr geehrter Herr Steininger,
ich bitte Sie,mir das von Ihnen zitierte Urteil im Volltext zu übermitteln.
Besten Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. August 2006 | 13:42

Ich habe Ihnen direkt gemailt.

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