Umgangsrecht Großeltern - Kindeswohl

| 26. März 2012 14:21 |
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Familienrecht


Beantwortet von


15:39
Wir sind die Großeltern eines 4 jährigen Kindes.(väterlicher seits) Die Eltern des Kindes haben sich vor ca.3 Jahren getrennt.Die Trennung ging von unserem Sohn aus.Seither hatten wir durch einen Gerichtsbeschluss im Rahmen des Umgangs unseres Sohnes,jeden Freitag im 1. Jahr (9,30 UHr -18,00) und 1,5 Jahre (11,30 Uhr-18,00 Uhr)
das letzte halbe Jahr,da das Kind halbtags den Kindergarten besucht Freitag 12,30 Uhr-18,00 Uhr)
Es besteht seit 1.03 12 eine gerichtliche Einigung der Eltern auf Umgang - in dem dieser drastisch gekürzt(Auf verlangen der Mutter) wurde.Der Richter meinte ein Vater brauch nicht soviel Umgang.
Die Neuregelung besagt das der Umgang nur noch alle 14 Tage von 17,00 Uhr - Sonntag 18,00 Uhr stattfinden soll.(statt ab 12,30 Uhr )
Alle 14 Tage 48 Stunden Umgang für den Vater.
Nun ist es das Kind gewöhnt, seit 3 Jahren fast ununterbrochen an den Freitagen bei uns zu sein.Oft schlief es bei uns.Es ist sehr gern bei uns und die Mutter hat dieses bei einem gescheiterten Gespräch beim Jugendamt auch bestätigt.Sie erklärte sie wolle nicht,das das Kind bei uns ist,da sie Angst hätte wir würden es behallten.Auf der anderen Seite meint sie,wir sollen doch den Umgang unseres Sohnes nutzen um den Kontakt zu pflegen.
Unsere Frage :Können wir auf Grund des bisher regelmäßigen Kontaktes zum Enkelkind einen eigenen Umgang einklagen,mit Aussicht auf Erfolg?
(Zur neuen Umgangsregelung sei noch angemerkt,das nach 3 Jahren,der Richter als auch das Jugendamt,plötzlich der Meinung waren ES SEI ZU ANSTRENGEND FÜR DAS KIND,erst zu Oma und Opa und dann zum Vater gebracht zu werden am Freitag)
Vielen Dank,für eine schnelle, ausführliche und für einen Laien verständliche Antwort.
26. März 2012 | 14:55

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


manchmal sind die Entscheidungen der Gerichte schwer nachvollziehbar:

Die Begründung, der Vater brauche nicht soviel Umgang, liegt völlig neben der Sachen, da nicht das Recht der Eltern, sondern allein das Kindeswohl maßgeblich ist.


Entscheidend ist hier also allein das Kindeswohl, nicht etwa die persönlichen Abneigungen der Kindeseltern/Großeltern untereinander.


Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung spricht sehr viel dafür, dass der Umgang mit ihnen dem Kindeswohl entspricht.

Dann aber haben auch Sie als Großeltern einen eigenen Anspruch, den "Umgang einzuklagen" - dieses folgt aus § 1685 BGB.

Dabei müssen Sie aber nun in der Antragsschrift genau darlegen, wieso der Umgang dem Kindeswohl dient (OLG Hamm, Beschl.v 23.06.2000, Az.: 11 UF 26/00). Denn insoweit sind Sie darlegungs- und beweispflichtig.

Sinnvoll ist es dafür, genau aufzuschreiben, was Sie bisher alles für das Kind getan haben, welche gemeinsamen Aktivitäten dem Kindeswohl förderlich gewesen sind und dass die Befürchtungen der Kindesmutter, ihr "würde das Kind quasi weggenommen" unbeachtlich sind.

Auch wird zu dem nicht nachvollziehbaren Vorwurf, es sei für das Kind zu anstrengend dann erschöpfend Stellung genommen werden müssen, obwohl diese Aussage so (ohne Begründung) letztlich nicht nachvollziehbar ist, aber nun einmal im Raume steht.


Da dieses Verfahren sicherlich nicht einfach ist, eine Vielzahl von Darlegungen notwendig sind, rate ich daher dringend dazu, den Antrag durch einen Rechtsanwalt stellen zu lassen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
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Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
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Rückfrage vom Fragesteller 26. März 2012 | 15:30

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
was genau meinen sie,mit dem Darlegen wieso der Umgang dem Kindeswohl dient und was wir bis jetzt für das Kind getan.?
Soll jeder Zoobesuch ,gekaufte Kleidung und jeder Besuch bei uns- aufgelistet werden.??
Ich versteh nicht ganz,sorry.?
Man kann sich denken ,das mit der Mutter kein vernünftiges Wort zu reden ist und das J-Amt und der Richter unterstützen den Rachefeldzug einer Frau deren Waffe ein Kind ist.Es tut furchtbar weh das mit an zusehen...mfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. März 2012 | 15:39

Sehr geehrte Ratsuchende,


genau diese Aufstellung (Kleidung, Zoo, Besuch, Aktivitäten, vielleicht Leseübungen, bildendes Spielen etc.) hilft dann, die Dienlichkeit zum Kindeswohl darzulegen. Nur so könnten Sie darlegen, dass durch die Besuche nicht nur die Entwicklung des Kindes gefördert wird, sondern sich das Kind auch bei Ihnen wohlfühlt, bedingt eben durch die Aktivitäten.


Sie müssen versuchen, die Sache so neutral und emontionslos wie möglich darzulegen. Denn es reicht sicherlich, wenn die Kindesmutter aus Rache Sie anfeindet, so dass man gut beraten ist, wenn man dieses "ruhig und sachlich" hinnimmt und ebenso erwidert.


Sie haben genau richtig erkannt, dass das Kind als "Waffe" benutzt wird, um den Trennungs"gegner" zu verletzen. Um dem aber entgegen zu wirken, bleibt Ihnen nur die sachliche Auflistung.


Gerne können Sie mich auch anrufen, um weitere Einzelheiten zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
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Bewertung des Fragestellers 26. März 2012 | 15:46

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