Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrem Fall liegt keine Umfirmierung sondern eine Umwandlung vor. Sie müssen tatsächlich zuerst eine GmbH gründen und sodann Ihr eines Einzelunternehmen einbringen, idealerweise zu Buchwerten, alternativ - steuersparend - kann über einen Kauf des Einzelunternehmens durch die gemeinsame GmbH nachgedacht werden. Wie man in Ihrem Fall am besten vorgeht, kann ohne ausführliche Kenntnis aller Daten sowie Einsicht in sämtliche Unterlagen nicht pauschal beantwortet werden. Sie werden um die Beauftragung von Steuerberater, Rechtsanwalt zwecks Beratung entsprechender Verträge sowie Notar zur Umsetzung nicht umhin kommen. Bei einer Einbringung werden Sie entweder asymmetrische Anteile oder aber Schenkungssteuer in Kauf nehmen müssen, wenn nicht die Kaufoption eine Lösung sein kann. Alternativ könnten Sie Ihre Stammeinlage auch in Form der Einbringung des Teilbetriebes lösen. Hier wäre dann eine Bewertung und ein Sachgründungsbericht notwendig.
Eine grobe Kostenschätzung und auch eine Beratung zum idealen Weg ist daher ohne Kenntnis sämtlicher Umstände leider nicht möglich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrem Fall liegt keine Umfirmierung sondern eine Umwandlung vor. Sie müssen tatsächlich zuerst eine GmbH gründen und sodann Ihr eines Einzelunternehmen einbringen, idealerweise zu Buchwerten, alternativ - steuersparend - kann über einen Kauf des Einzelunternehmens durch die gemeinsame GmbH nachgedacht werden. Wie man in Ihrem Fall am besten vorgeht, kann ohne ausführliche Kenntnis aller Daten sowie Einsicht in sämtliche Unterlagen nicht pauschal beantwortet werden. Sie werden um die Beauftragung von Steuerberater, Rechtsanwalt zwecks Beratung entsprechender Verträge sowie Notar zur Umsetzung nicht umhin kommen. Bei einer Einbringung werden Sie entweder asymmetrische Anteile oder aber Schenkungssteuer in Kauf nehmen müssen, wenn nicht die Kaufoption eine Lösung sein kann. Alternativ könnten Sie Ihre Stammeinlage auch in Form der Einbringung des Teilbetriebes lösen. Hier wäre dann eine Bewertung und ein Sachgründungsbericht notwendig.
Eine grobe Kostenschätzung und auch eine Beratung zum idealen Weg ist daher ohne Kenntnis sämtlicher Umstände leider nicht möglich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen