Türkisches Konsulat übernahm nicht Original Namen aus Geburtsurkunde

| 5. Dezember 2018 17:37 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Die Korrektur ausländischer Personaldokumente bleibt der zuständigen ausländischen Behörde vorbehalten.

Hallo, ich (nur türk. Staatsangehörigkeit, in Deutschland geboren, türkischen Vater+italienische Mutter) laufe bei den Behörden in Deutschland und beim türkischen Konsulat unter verschiedenen Namen- in der Vergangenheit gab es nie Probleme deswegen, ich mußte lediglich erklären dass das Konsulat meine katholischen Namen verweigerte. Seit ich nach Niederbayern umgezogen bin habe ich mit bald jeder Behörde Schwierigkeiten. Laut Geburtenregister trage ich einen christlichen Doppelnamen- das Konsulat ließ einen komplett weg und veränderte den 2. von Fatima in Fadime. Das erstemal, daß dieser Namen in einem Personalausweis eingetragen wurde war ca. 1986. Als Erwachsene habe ich meine Taufurkunde an das Konsulat geschickt und um eine Korrektur gebeten, zeitgleich um Unterlagen die üblichen Nachweise gebeten die man benötigt wenn man als Ausländerin in Deutschland heiraten möchte- die Antwort war ich müsse einen türkischen Vornamen tragen die anderen würden nicht anerkannt werden. Auf Nachhaken wollte man ein psychologisches Attest, daß ich dazu fähig wäre Entscheidungen dieser Art zu treffen. Da ich zwischenzeitlich schwer erkrannt bin habe ich nicht mehr weiter nachgehakt. Nun habe ich im Geburtenregister 2 christl. Namen, bei den deutschen Behörden einen Christlichen Namen mal in Kombination mit dem türkischen u mal ohne den türkischen , im Ausweis nur den türkischen Namen. Das ganze ist sehr Chaotisch und ich weiß nicht wo ich anfangen soll die Namen auf einen Nenner zu bringen...vorallem weil das Konsulat scheinbar willkürlich Regeln aufstellt. Das Problem betrifft nur meine Vornamen, der Nachname ist u war immer der gleiche.
5. Dezember 2018 | 19:15

Antwort

von


(1656)
Bertha-von-Suttner-Straße 9
37085 Göttingen
Tel: 0551 70728-16
Web: https://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
E-Mail: verwaltungsrecht@rkm-goettingen.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Maßgeblich ist die Eintragung im Geburtsregister, sind die Namen in der Geburtsurkunde. Die richtige Eintragung Ihres Namens in türkischen Personaldokumenten müssen Sie gegenüber dem türkischen Staat geltend machen. Es dürfte dazu zweckmäßig sein, sich über die Entscheidung des Konsulats beim türkischen Innenministerium zu beschweren und ggf. in der Türkei Ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen. Sie sollten überlegen, sich dabei von einem Rechtsanwalt in der Türkei vertreten zu lassen. Wenn Ihr Name nach Ausschöpfen des Rechtsweges weiter mit der Begründung abgelehnt werden sollte, er sei nichttürkisch und unislamisch, dürfte das voraussichtlich sogar ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sein.

Soweit in Deutschland die Geburtsurkunde als Nachweis der Identität ausreicht, sollten Sie diese bis auf weiteres gebrauchen. Ansonsten sollten Sie bei den betroffenen deutschen Behörden auf Korrektur dringen und auf den Inhalt der Geburtsurkunde und das schikanöse Verhalten Ihres Heimatkonsulats verweisen. Letztlich folgen die deutschen Behörden in der Regel aber den türkischen Personaldokumenten, solange diese nicht korrigiert sind.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 5. Dezember 2018 | 20:20

Sehr geehrter Herr Geißlreiter, erst einmal Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Das ganze hört sich nach einem sehr zeitintensivem Verlauf an. In der Zwischenzeit könnte ich große Schwierigkeiten bekommen. Wie bereits erwähnt habe ich nur die türkische Staatsangehörigkeit, die Ausländerbehörde ist das einzige Amt das die Namen so übernommen hat wie es das Konsulat vorgibt.
Wäre es vielleicht vorteilhafter nicht noch einmal schlafende Hunde zu wecken sondern erst den Weg zu versuchen die Einbürgerung zu beantragen? Ich habe eben im Netz nachgelesen wie ein Antrag auf Namensänderung bei deutschen Staatsangehörigen abläuft und habe den Eindruck gewonnen, daß sich nach Vorlage von Geburts u Taufschein eine Änderung unkompliziert gestalten würde. Wäre das einen Versuch wert oder sehen Sie da Probleme die ich nicht beachtet habe?

LG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Dezember 2018 | 00:25

Sehr geehrte Fragestellerin,

in jedem Fall könnten und sollten Sie die Ausländerbehörde auffordern, Ihren Namen zu korrigieren, und zur Begründung auf Ihren richtigen Namen gemäß der Geburtsurkunde hinweisen. Wenn Sie die Richtigkeit der entsprechenden Datenerfassung durch die Ausländerbehörde bestreiten, muss diese das Ausländerzentralregister informieren. Ggf. wird dann schon einmal ein Sperrvermerk in Bezug auf den falschen Vornamen angebracht.

Eine Namensänderung halte ich eher für einen Irrweg. Sie haben ja den richtigen Namen, nur wird er von der Türkei bis jetzt wohl nicht akzeptiert. Eher sollten Sie im Einbürgerungsverfahren durchsetzen, dass dort der richtige Name aus der Geburtsurkunde verwandt wird. Da die Ausländerakte beigezogen wird, sollten Sie vorher bei der Ausländerbehörde die Namenskorrektur aktenkundig beantragt haben.

Ich sehe auch nicht, dass Sie sozusagen schlafende Hunde wecken würden. Den Ärger haben Sie doch jetzt schon!

Gerne kann ich Sie im Verfahren anwaltlich unterstützen.

Beste Grüße von Gero Geißlreiter

Bewertung des Fragestellers 8. Dezember 2018 | 08:37

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"Ich bedanke mich vielmals für die schnelle und sehr informative Beratung. Die Angelegenheit sieht jetzt nicht mehr so aussichtslos aus wie ich es angenommen hatte da meine Sicht auf die Sachlage durch die Beratung korrigiert wurde und ich würde gerne nochmal darauf zurückkommen. Vielen Dank!"
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. Dezember 2018
5/5.0

Ich bedanke mich vielmals für die schnelle und sehr informative Beratung. Die Angelegenheit sieht jetzt nicht mehr so aussichtslos aus wie ich es angenommen hatte da meine Sicht auf die Sachlage durch die Beratung korrigiert wurde und ich würde gerne nochmal darauf zurückkommen. Vielen Dank!


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