Tarifliche Gleichstellung

| 19. Dezember 2022 19:00 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Fragen zur Anwendbarkeit des TVöD

Ich bin angestellt bei der Gemeinde im öffentlichen Kindergarten als "Mädchen für alles". Das betrifft Reinigung im Haus, Außenarbeiten nach Bedarf, Essensbestellung-, Ausgabe-, Abrechnung, Unterstützung der Erzieher bei der Kinderbetreuung...
Die Erzieher sind angelehnt an den Tarif im öffentlichen Dienst. Ich dagegen bekomme nur Mindestlohn und Urlaub.
Ist es rechtens, dass in einer Einrichtung unterschiedliche Tarife zur Geltung kommen? Bei Vertragsabschluss wußte ich das nicht. Wenn nicht, auf welche Gesetze kann ich mich beziehen, dass ich nach öffentlichem Dienst eingruppiert werde?

Vielen Dank
20. Dezember 2022 | 12:01

Antwort

von


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01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie bei der Gemeinde direkt angestellt sind ergibt sich die Anwendbarkeit des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes aus § 1 des TVöD und Sie müssen ebenfalls danach bezahlt werden. Wenn Sie nicht direkt bei der Gemeinde angestellt sind und keine Betriebsvereinbarung oder anderes sauf die Anwendung des TVöD für alle Arbeitnehmer verweist, dann kann der Arbeitgeber über das Entgelt frei entscheiden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)

Datenschutz:
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Rückfrage vom Fragesteller 20. Dezember 2022 | 19:05

Verstehe ich Sie richtig? Ich bin direkt bei der Gemeinde angestellt. D. h. jetzt für mich, ich kann auf die Anwendung des TVöD bestehen?

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Dezember 2022 | 16:58

Ja, das ist richtig.

Bewertung des Fragestellers 23. Dezember 2022 | 10:07

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