Suche Rechtsbeistand für einstweilige Anordnung zum 09.04.2025

6. April 2025 15:27 |
Preis: 75,00 € |

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von

Das JA hat eine frisch gewordene Mutter welche kein Deutsch spricht den Umgang mit der Tochter untersagt.


Die Mutter hatte an 3 unterschiedlichen Ereignissen Alkohol getrunken und wurde aggressiv gegenüber Ihrem Partner - dem Vater des gemeinsamen 3 Monate Jungen Säuglings.



Zu keiner Zeit gab es eine Gefährdung des wohls des Kindes. Die Aggressivität war jediglich Gegenüber dem Kindes Vater.





Das JA spielt den Vater gegen seine eigene Frau - die Kindesmutter aus und Ihm aufzwingt gegen Sie zu agieren & Sie in Bedrängnis zu bringen und zu kooperieren, Zitat: "Die Pflegeeltern sind bereits organisiert, und bei weiteren verstößen oder mangels an Kooperation wird sofort die Inobhutnahme durch das JA durchgeführt".



Zitat JA Schutzplan:



1. "Frau...... Begibt sich heute noch z. Abklärug ins Krankenhaus".



2. " Herr......sucht einen Plan B, sollte es nicht zur Aufnahme kommen".



3. "Sie muss unbedingt in die LWL Klinik". (Familienhilfe FH & JA)



Nach Termin im JA - von 10:30 - 12:30 haben unter enormen Druck des JA und der Familienhilfe FH die Eltern sich umgehend mit der 4 Monaten Jungen Tochter in der Babyschale auf den Weg ins Krankenhaus gemacht.



Die FH sagte, "Ihr müsst in eurem eigenen Auto fahren", und leitete somit willkürlich eine Verletzung des vereinbarten Schutzplanes ein, da der Mutter Umgang mit der gemeinsamen Tochter ohne Aufsicht der FH untersagt wurde.



Zitat JA Schutzplan:


"Umgänge finden nur unter Begleitung der Fachkräfte oder das JA statt".



Im Krankenhaus sollten die Kindeseltern mit der 3 Monate Jungen Tochter dann ca 2 Stunden warten bis ein Arzt die Mutter untersuchen soll, um einen Befund zur Einweisung in die LWL zu bekommen.



Die Kindesmutter hatte zu der Zeit bereits Ihre erste Menstruation nach Geburt bekommen, und hatte starke Blutungen. Die FH habe bei der Behandlung dann darauf gedrungen einen Befund für die LWL auszustellen, um die Mutter in Eile in die Klinik einzuweisen.



Zitat FH: "Wir vermuten das die Mutter eine Postpartale Depression hat".

Die Ärztin hat daraufhin die Untersuchung abgelehnt, und verwies auf den Hausarzt der Mutter.



Die FH hat daraufhin gedrängt die Mutter direkt ins LWL zu fahren, und sagte "Wir fahren jetzt direkt in die LWL".



Nach einem Marathon von 8 Stunden mit der Tochter in der Babyschale, und der Mutter Blutüberströmt - unvorbereitet, hat der Kindesvater einen SOFORTIGEN ABBRUCH gefordert, und informierte die FH über die unannehmbare Tortur für die Kindeseltern und vor allem für die Tochter nach 8 Stunden in der Babyschale/Kinderwagen.



Der Vater unterbrach sofort weitere Reisen in die LWL Klinik. Auf dem daheim weg weinte die kleine Tochter in der Babyschale 1,5h durchgängig und war schwer erschöpft durch diese langen unzumutbaren qualvollen Reisen die durch die FH. organisiert wurden.





Am darauf folgenden Tag, dem 27.03.2025 erschienen die Kindeseltern mit der Tochter bei dem Hausarzt - 'Erst einmal vorher besucht', und der Behandelnde Arzt hat eine medizinische Untersuchung mit der Mutter in den nächsten 3 Tagen vereinbart.



Es besteht der Verdacht das das JA und der behandelnde Arzt Ihre Schweigepflichten verletzt haben, indem Sie sich im Detail über die Behandlung austauschten, da das JA und der Arzt beidseitig die Diagnosen beeinflussten und diese ausstellten, um so schnell wie möglich eine Einweisung in die LWL - Psychiatrie zu bekommen.


EKG, URIN, BLUT, klinische Untersuchung. - keine Auffälligkeiten.



Das JA benutzte diese sensiblen Informationen vom Hausrzt um dem Vater - (Deutsch/Ukrainisch/Russisch sprachig) vorzuwerfen er habe nicht genug getan, sei nicht kooperativ, und hätte bei dem ersten Gespräch mit dem Arzt nicht alles gesagt wozu Ihn das JA aufforderte, und zwar, das die Mutter ein Alkoholproblem hat & unbedingt in die LWL Klinik eingewiesen werden muss.



Das JA hat daraufhin eigenständig ohne die Einverständnis der Mutter auf den Hausarzt druck ausgeübt um schnellstmöglich eine Einweisung in die LWL Klinik zu bekommen, worauf der Arzt dann einfach einen BEFUND auf Alkoholabusus (F10.1G), Aggressivität (F91.1G) aufstellte.



Die FH hat mit diesem Befund mit der LWL Klinik telefoniert, und um eine Aufnahme in die Psychiatrie mit der Diagnose Alkoholabusus (F10.1G) Aggressivität (F91.1G) gebeten.

Die LWL Klinik hat die Diagnose als nicht ausreichend angesehen um in eine Psychiatrie eingewiesen zu werden, und würden die Mutter nicht aufnehmen.



Das JA/FH hat umgehend eigenständig ohne die einverständnis der Mutter dann mit dem Hausarzt eine neue Diagnose ausgestellt, nunmehr mit Alkoholabusus (F10.1G), Aggressivität (F91.1G), & Verdacht auf Postpartiale Psychose (F53.1V).



Mit dieser Diagnose wurde die Mutter - welche Ukrainisch spricht dann durch die FH vom freien Träger welche die Sprache Russisch spricht in die LWL Klinik gebracht und zunächst von einem Arzt in der Psychiatrie Vor-Untersucht.



Der Arzt hat gesehen das die Mutter vollkommen normal ist und Sie gerne direkt wieder nach Hause schicken würde, jedoch könnten noch weitere Tests gemacht werden, und Sie könnte auch noch 10 Tage dort bleiben, falls erwünscht.



Die FH (Russisch sprachig) welche die Mutter - Ukrainisch sprachig) unterstützen sollte hat dann noch vor Ort unter 4 Augen mit dem Arzt gesprochen, und nach ca 1 Stunde wurde der Mutter durch die FH gesagt Sie muss dort bleiben, und das wäre das aller beste für Sie damit Sie so schnell wie möglich wieder nach Hause kann zu Ihrer Tochter. Daraufhin hat die FH Sie alleine gelassen und hat das Gebäude verlassen.



Das Gericht hatte schon eine Woche vorher eine einstweilige Anordnungssache an die Eltern rausgeschickt worüber die FH und das JA genau informiert waren, zumal Sie ja um die Anhörung baten. Es gab Termine mit der Verfahrensbeiständin auf welche die Mutter die FH hingewiesen habe, und Sie bat diese Termine wahrnehmen zu können, worauf die FH antwortete

Zitat: (FH)

"Sie müssen an keinen weiteren Terminen teilnehmen, bleiben Sie wo Sie sind, es ist alles gut und machen Sie sich keine Sorgen, Sie müssen nur noch zur Gerichtsverhandlung nächste Woche kommen".



Die Mutter wurde direkt noch vor Ort in die Psychiatrie G16.1 - geschlossenen Abteilung für psychisch kranke eingeschlossen.



Die Mutter war am Boden zerstört, konnte sich nicht frei bewegen, hat geweint, nicht geschlafen, da die Menschen dort an Ihre Tür klopften, Ihr hinterher gingen, laut lachten, schrien, und vieles mehr was in der geschlossenen Station hinter verschlossenen Türen geschieht. Völlig überrumpelt und im Stich gelassen hat die Mutter unter schweren Schock und Angst zuständen dort die Nacht verbracht.



Am nächsten Morgen hat das Personal Ihr auf dem Zimmer Blut abgenommen woraufhin Ihr schlecht wurde und Sie drohte umzufallen.
Das Personal hat der Mutter verboten nach draußen zu gehen, die Mutter kollabierte dann im Zimmer. Daraufhin hat sie sich traumatisiert und in Schockstarre hingelegt.

Innerhalb von ca 1-2 Stunden kam dann der Chef-Arzt der LWL Klinik.



Umgehend wurde die Mutter dann auf eine normale Station mit Ausgang verlegt.



Der Chef-Arzt hat der Mutter daraufhin versprochen Sie innerhalb von 24-48 Stunden zu untersuchen da Sie dort hätte niemals bleiben sollen, und Sie innerhalb von 3-4 Tagen wieder nach Hause darf.


Die Verhandlungen mit einstweiliger Anordnung wird am 09.04.2025 in Steinfurt sein.
9. April 2025 | 20:39

Antwort

von


(3)
Siegburger Straße 123a
53757 Sankt Augustin
Tel: +4922412419750
Web: https://www.rechtsanwalt-drschmied.de
E-Mail: mail@rechtsanwalt-drschmied.de
Rechtliche Bewertung und Handlungsempfehlungen
Sachverhalt: Der geschilderte Sachverhalt beschreibt eine äußerst belastende und komplexe Situation, in der das Jugendamt (JA) und die Familienhilfe (FH) erhebliche Maßnahmen gegen die Kindesmutter ergriffen haben. Diese Maßnahmen beinhalten die Einweisung in eine psychiatrische Klinik aufgrund von Diagnosen, die möglicherweise unter Druck und ohne ausreichende Grundlage erstellt wurden. Zudem scheint es, dass die Mutter in ihrer Muttersprache nicht ausreichend unterstützt wurde und die Kommunikation mit den Behörden problematisch war.

Rechtliche Aspekte
1. Kindeswohlgefährdung: Das Jugendamt hat die Pflicht, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung einzuschreiten. Allerdings muss eine tatsächliche Gefährdung des Kindeswohls vorliegen, die hier nicht eindeutig erkennbar ist, da die Aggressivität der Mutter sich nur gegen den Vater richtete und nicht gegen das Kind.
2. Einweisung in die Psychiatrie: Eine psychiatrische Einweisung ohne Einwilligung der betroffenen Person ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, insbesondere wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung besteht. Die geschilderten Umstände lassen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einweisung aufkommen.
3. Schweigepflichtverletzung: Die Weitergabe medizinischer Informationen ohne Einwilligung der betroffenen Person stellt eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht dar. Dies könnte rechtliche Konsequenzen für die beteiligten Ärzte und das Jugendamt haben.
4. Verfahrensrechtliche Aspekte: Die Mutter hat das Recht, an allen relevanten Terminen teilzunehmen und sich rechtlich vertreten zu lassen. Die Kommunikation und die Entscheidungen des JA und der FH scheinen hier nicht transparent und möglicherweise rechtswidrig zu sein.
Handlungsempfehlungen
1. Rechtsanwalt einschalten: Es ist dringend zu empfehlen, einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen, der die Interessen der Mutter vertritt und die rechtlichen Schritte koordiniert.
2. Einstweilige Verfügung: Der Anwalt sollte prüfen, ob eine einstweilige Verfügung gegen die Maßnahmen des Jugendamtes und der FH erwirkt werden kann, um die Mutter aus der Psychiatrie zu entlassen und die Umgangsregelungen zu klären.
3. Beschwerde einlegen: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt und die beteiligten Ärzte wegen möglicher Verletzung der Amtspflichten und der ärztlichen Schweigepflicht sollte in Betracht gezogen werden.
4. Kommunikation verbessern: Es sollte sichergestellt werden, dass die Mutter in ihrer Muttersprache umfassend informiert und unterstützt wird, insbesondere bei rechtlichen und medizinischen Angelegenheiten.
5. Vorbereitung auf die Verhandlung: Die Mutter und ihr Anwalt sollten sich intensiv auf die bevorstehende Verhandlung am 09.04.2025 vorbereiten, um die Interessen der Mutter und des Kindes bestmöglich zu vertreten.

Fazit: Die geschilderte Situation erfordert schnelles und entschlossenes Handeln, um die Rechte der Mutter zu schützen und eine faire und rechtmäßige Behandlung sicherzustellen. Ein erfahrener Anwalt kann hierbei entscheidend helfen, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und die Situation zu klären.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Nico Schmied


ANTWORT VON

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