17. Oktober 2004
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20:00
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
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ich gehe bei der Beantwortung davon aus, daß der Sichtschutz aus Holz auf Ihrem Grundstück steht und Ihr Eigentum ist.
Dann sollten Sie den Nachbarn unter Fristsetzung schriftlich auffordern die Holzfläche in den ursprünglichen Zustand zurückführen. Sollte der Nachbar dem nicht nachkommen, dann sollten bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
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