Straßenausbaubeitrag ohne direkte Anbindung

9. Juli 2008 22:47 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Situation:
In unserem Dorf (Niedersachsen) wurde 2007 die Straße erneuert.
Nun habe ich einen Bescheid über die Festsetzung eines
Straßenbauausgleiches bekommen.

Ich bin mir nicht sicher ob der Bescheid korrekt ist.

Der laut Bescheid relevante Strassenabschnitt ist der Teil innerorts.
Ich habe jedoch das erste Haus und die Einfahrt hierzu
liegt noch ausserorts - also an der Kreisstraße.
Von den Maßnahmen habe ich somit keinen direkten Vorteil.

Laut Bescheid erfolgt die Verteilung auf die Grundstücke,
die durch die Straße erschlossen sind.
Gilt mein Grundstück als durch die Dorfstraße erschlossen, auch wenn mein Grundstück an die Kreisstraße angrenzt?
Kann die Wasserversorgung eine Rolle spielen?

Ich möchte wissen ob ein Einwand / eine Klage überhaupt eine Chance hat.

10. Juli 2008 | 00:29

Antwort

von


(36)
Angerstr. 32
94344 Wiesenfelden
Tel: 09966/7793004
Web: https://www.domsz.de
E-Mail: rechtsanwalt@domsz.de
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

zunächst vielen Dank, dass Sie Ihre Frage auf dieser Plattform zur Beantwortung eingestellt haben.
Vorab möchte ich Sie darüber informieren, dass eine Beantwortung der Frage im Hinblick auf
die Höhe des von Ihnen getätigten Einsatzes erfolgt und lediglich eine erste rechtliche Information darstellen kann. Die Konsultierung eines Rechtsanwaltes vor Ort kann hierdurch nicht ersetzt werden. Das Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsinformationen kann zu völlig anderen rechtlichen Ergebnissen führen.

Nun zu Ihrer Frage:
Die Befugnis der Gemeinde zur Erhebung von Beiträgen für den Straßenausbau richtet sich nach § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz.

§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz

Beiträge
(1) Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung ihres
Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die
Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen
besondere wirtschaftliche Vorteile bietet, soweit nicht privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Zum Aufwand rechnen auch die Kosten, die einem Dritten, dessen sich die Gemeinde oder
der Landkreis bedient, entstehen, soweit sie dem Dritten von der
Gemeinde oder dem Landkreis geschuldet werden.

Ein wirtschaftlicher Vorteil im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG – und damit eine Pflicht zur Entrichtung von Straßenausbaubeiträgen – setzt nicht voraus, dass jede Art von sinnvoller Grundstücksnutzung über die ausgebaute Straße realisierbar ist. Ausreichend ist vielmehr, dass die bestimmungsgemäße Grundstücksnutzung in einer nicht nur untergeordneten Weise über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (vgl. Urteil des Senats v. 13.6.2001 – 9 L 1587/00KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 für eine Kurklinik; siehe ferner Beschluss des Senats v. 11.9.2003 – 9 ME 117/03 –, wonach bei Wohngrundstücken – anders als bei industriell, gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Grundstücken – eine fußläufige Erreichbarkeit zur Bevorteilung ausreicht).

Nach der ständigen Rechtsprechung des 9. Senats des Niedersächsischen OVG werden grundsätzlich auch Grundstücke, die an mehrere Straßen angrenzen, durch den Ausbau jeder dieser Straßen hinsichtlich ihrer gesamten Fläche bevorteilt.


Dies kann Ihnen vielleicht zur ersten Orientierung dienlich sein.

Abschließend lässt sich Ihre Frage erst beurteilen, wenn Einblick in die geltende Straßenausbaubeitragssatzung Ihrer Gemeinde und einen Auszug aus der Katasterkarte (Flurkarte) genommen wurde, denn nur so lassen sich die in Ihrem Fall vorliegenden Gegebenheiten erst beurteilen.

Wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen wollen, dann müssen Sie sich beeilen, da dieser nur innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids möglich ist.

Wenn es sich um eine größere finanzielle Belastung handelt, so sollten Sie die Angelegenheit möglichst schnell von einem Anwalt vor Ort prüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Domsz
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(36)

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94344 Wiesenfelden
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