Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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ich rate Ihnen zunächst, den Täter wegen gefährlicher Körperverletzung anzuzeigen.
Grundsätzlich hat Ihr Ehemann auch einen zivilrechtlichen Schmerzensgeld- und Schadensertsatzanspruch gegenüber dem Täter. Nach § 832 BGB haften darüber hinaus auch die Eltern, die der Täter Ihrem Mann zugefügt hat. Voraussetzung für die Haftung der Eltern ist allerdings, dass die Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung begangen haben. Ob die Eltern aber ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, ist eine Abwägungsfrage und kommt auf den Einzelfall an. Es gilt der Grundsatz, je älter das Kind ist, um so geringer fällt die Aufsichtspflicht aus. Wenn der Jugendliche jedoch bekanntermaßen zu Aggressionsverhalten neigt, steigen wiederum die Anforderungen an die Aufsichtspflicht. Im Ergebnis ist daher festzuhalten, dass eine zivilrechtliche Klage sowohl gegen die Eltern wie auch den Jugendlichen empfehlenswert ist. Im Gerichtsverfahren wird dann festgestellt, ob der Jugendliche nun allein oder nur quotenmäßig mit seinen Eltern haftet. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Aufsichtspflicht auf die Schwester übertragen worden ist und daher auch hier eine Haftung in Betracht kommen könnte. Hier kommt es aber auf die genaue Kenntnis des Sachverhalts an (Beziehung Eltern - Schwester-Jugendlicher).
Oft ist bei dem Täter finanziell nichts zu holen. Trotzdem ist die Klage auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz nicht sinnlos, denn der "Rechtstitel", der damit erworben wird, ist über viele Jahre einklagbar und die Kosten (Gerichts - und meist auch Anwaltsgebühren) trägt normalerweise der Verurteilte.
Mit dem Zivilverfahren rate ich Ihnen jedoch zu warten, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist und die Schuld der Täter eindeutig feststeht. Eine diesbezügliche Klage kann bis spätestens drei Jahre nach der Tat eingereicht werden. Bevor Sie zum Anwalt gehen, können Sie auch beim Weissen Ring anrufen, einem gemeinnützigen Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern. Diese geben oftmals eine sehr gute erste Hilfestellung. Insgesamt rate ich Ihnen, sich für die bevorstehenden Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
Sehr geehrter Herr Glatzel,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort....
Sie müssen wissen - ich bin nun schon fast verzweifelt und auch etwas mutlos gewesen.
Unser erster Anwalt hat uns mit der Antwort abgespeist: "... Hätten Sie keine Rechtschutz würdei hc Ihnen abraten, etwas zu unternehmen..." Der zweite Anwalt ist der Meinung, dass wir nur einen Titel bekommen und die Eltern nicht haftbar machen können.
Darf man denn in Deutschland unschuldigen Menschen körperlichen Schaden zufügen und das Opfer kann sehen, wo es bleibt!? Ich kann doch auch nicht mit einer Basball-Keule durch die Gegend laufen und allen Leuten eine "rüber ziehen"! Wo bitte, bleibt in unserem Staat eine Gerechtigkeit?
Sie haben mir auf jeden Fal geholfen mit Ihrer Antwort und ich hoffe, dass wir nun endlich einen guten Anwalt finden, der bereit ist zu kämpfen - für die Gerechtigkeit!
Einen schönen Abend Ihnen noch....
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich kann sehr gut Ihren Ärger und Zweifel an unserem Rechtsstaat verstehen. Ich teile nicht die Ansicht meiner Kollegen, dass sich eine Klage nicht lohnt. Zumal sie auch nicht ausreichend geprüft haben, ob die Eltern ausnahmsweise auch haften könnten. Gerne kann ich Ihnen ein Kurzgutachten zur möglichen Haftung der Eltern erstellen, denn nur so haben Sie die Möglichkeit, materielle Wiedergutmachung zu erhalten. Sie können mich diesbezüglich kontaktieren. Ich würde dann die weiteren Schritte mit Ihnen per email oder telefonisch absprechen. Sollte das Gutachten zu Ihrem Gunsten ausfallen, dann können Sie es einem neuen Anwalt in Ihrer Nähe zur Verfügung stellen.
Gehen Sie aber auf jedenfall zum Weissen Ring, dieser gibt sehr gute Tipps für Opfer von Gewalttaten.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt