Sehr geehrter Fragesteller,
ich erlaube mir, Ihre Frage wie folgt zu beantworten:
Zunächst ist festzuhalten, dass eine endgültige Einschätzung der Rechtslage anhand der zur Verfügung stehenden Informationen leider nicht möglich ist.
Das es sich um ein „Dreiecksverhältnis“ mit Verträgen zwischen drei gewerblich tätigen Beteiligten handelt ist es unumgänglich, eine umfassende Prüfung der zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen vorzunehmen, um die Rechtmäßigkeit der Zahlungsstornierung beurteilen zu können. Andere Gesichtspunkte sind den vertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich nachrangig und können andere Erwägungen obsolet machen.
Vorab kann ich Ihnen jedoch folgendes mitteilen:
Sollten dahingehende Vereinbarungen nicht existieren, so ist von einem wirksam entstandenen Lohnanspruch nach den Vorschriften über Mäklerverträge auszugehen. Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verhaltensweise sind, Ihren Schilderungen zufolge, zunächst nicht ersichtlich. Hierbei sei bereits angemerkt, dass der Schuldner für das Vorliegen eines Missbrauchstatbestandes Darlegungs- und Beweispflichtig ist.
In diesem Fall kann es durchaus ratsam sein, den Lohnanspruch notfalls auch gerichtliche geltend zu machen. Gegen wen dieser Anspruch geltend zu machen ist kann ebenfalls nur nach Prüfung der Vertragsverhältnisse beantwortet werden: Es kommt entscheidend darauf an, welche Rolle dabei der Vermittlungsagentur (affili.net) zukommt; d.h ob diese alleine Ihre Vertragspartnerin ist, oder ob ein Vertrag zwischen der werbenden Partei (Snapfish) und Ihnen vermittelt wurde und damit unmittelbar mit dieser zustandegekommen ist.
Wie Sie der Antwort entnehmen können ist es Ihnen dringend anzuraten, einen Kollegen mit dieser Angelegenheit zu beauftragen und diesem alle notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen. Nur durch eine eingehende Prüfung des Sachverhalts wird man zu einer abschließenden Einschätzung der Sachlage und der entsprechenden Erfolgsaussichten kommen können.
Angesichts des gewerblichen Hintergrundes, der Höhe der geltend zu machenden Forderungen und des vorgesehenen Einsatzes kann dies leider nicht im Rahmen einer ersten Einschätzung auf dieser Plattform erfolgen.
Für eine weitere Beauftragung stehen wir Ihnen jedoch selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grema
Rechtsanwalt
_____________
Christian Grema
C-G-W Rechtsanwälte
Postfach 1543
76605 Bruchsal
Tel.: (07251) 392 44 30 (24h)
Fax.: (07251) 392 44 31
Internet: www.c-g-w.de
E-Mail: info@c-g-w.de
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Zunächst ist festzuhalten, dass eine endgültige Einschätzung der Rechtslage anhand der zur Verfügung stehenden Informationen leider nicht möglich ist.
Das es sich um ein „Dreiecksverhältnis“ mit Verträgen zwischen drei gewerblich tätigen Beteiligten handelt ist es unumgänglich, eine umfassende Prüfung der zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen vorzunehmen, um die Rechtmäßigkeit der Zahlungsstornierung beurteilen zu können. Andere Gesichtspunkte sind den vertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich nachrangig und können andere Erwägungen obsolet machen.
Vorab kann ich Ihnen jedoch folgendes mitteilen:
Sollten dahingehende Vereinbarungen nicht existieren, so ist von einem wirksam entstandenen Lohnanspruch nach den Vorschriften über Mäklerverträge auszugehen. Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verhaltensweise sind, Ihren Schilderungen zufolge, zunächst nicht ersichtlich. Hierbei sei bereits angemerkt, dass der Schuldner für das Vorliegen eines Missbrauchstatbestandes Darlegungs- und Beweispflichtig ist.
In diesem Fall kann es durchaus ratsam sein, den Lohnanspruch notfalls auch gerichtliche geltend zu machen. Gegen wen dieser Anspruch geltend zu machen ist kann ebenfalls nur nach Prüfung der Vertragsverhältnisse beantwortet werden: Es kommt entscheidend darauf an, welche Rolle dabei der Vermittlungsagentur (affili.net) zukommt; d.h ob diese alleine Ihre Vertragspartnerin ist, oder ob ein Vertrag zwischen der werbenden Partei (Snapfish) und Ihnen vermittelt wurde und damit unmittelbar mit dieser zustandegekommen ist.
Wie Sie der Antwort entnehmen können ist es Ihnen dringend anzuraten, einen Kollegen mit dieser Angelegenheit zu beauftragen und diesem alle notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen. Nur durch eine eingehende Prüfung des Sachverhalts wird man zu einer abschließenden Einschätzung der Sachlage und der entsprechenden Erfolgsaussichten kommen können.
Angesichts des gewerblichen Hintergrundes, der Höhe der geltend zu machenden Forderungen und des vorgesehenen Einsatzes kann dies leider nicht im Rahmen einer ersten Einschätzung auf dieser Plattform erfolgen.
Für eine weitere Beauftragung stehen wir Ihnen jedoch selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grema
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