Spekulationssteuer / Wohnungs-Stellplatz Verkauf
| 27. Februar 2023 10:37
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Preis:
30,00 €
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Steuerrecht
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Hallo, ich möchte meine Eigentumswohnung und einen Tiefgaragenstellplatz verkaufen.
Die Eigentumswohnung besitze ich über 10 Jahre seit dem 21.05.2007 und sie ist daher nicht Spekulationssteuerpflichtig.
Den Stellplatz besitze ich erst seit dem 11.08.2016 und der Verkauf ist Spekulationssteuerpflichtig.
Ich habe vom Notar nun einen Kaufvertrag für beides bekommen zur vorab Ansicht.
Dort steht drin:
„Der Kaufpreis beträgt 280000,-€ . Auf den Stellplatz entfallen 7000,-€."
Meine Frage:
Reicht das für das Finanzamt aus, das ich nur für den Stellplatz die Steuer zahlen muss oder müssen zwingend 2 einzelne Kaufverträge gemacht werden ?
Lt. Finanzamt der Stadt Köln reicht es aus wenn der Stellplatz in einem Kaufvertrag mit einer eigenen Summe aufgeführt wird.
Vielen Dank für eine Antwort.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Sie benötigen keine zweierlei Kaufverträge, der Ausweis des Betrages für den Stellplatz ist ausreichend. Der Notar leitet die Kaufverträge automatisch an das Finanzamt weiter.
Allerdings sollte der Betrag natürlich plausibel sein und dem entsprechen, was ein Stellplatz in der Gegend üblicherweise kostet.
Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und eine erfolgreiche Woche.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke