Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben sowie des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich sind Vertragspartner zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf die Rechtsgüter der anderen Partei verpflichtet. Da vorliegend die Daten durch Sony offensichtlich nicht ausreichend gesichert wurden, so dass mehrere Millionen Datensätze entwendet werden konnten, ist Sony seiner Pflicht diesbezüglich also wohl nicht nachgekommen.
Ein Schadensersatzanspruch kann sich damit zum einen aus dem Vertrag selbst ergeben, da Nebenpflichten verletzt wurden, § 280 Abs. 1 BGB.
Weiterhin könnte ein Schadensersatzanspruch auf § 823 Abs. 1 BGB gestützt werden, da Sony zumindest fahrlässig ein sonstiges Recht, nämlich Ihre Daten, verletzt haben könnte.
Die Erfolgsaussichten können ohne nähere Angaben naturgemäß nicht seriös eingeschätzt werden. Dies hängt auch davon ab, inwiefern sich Sony exkulpieren, also nachweisen kann, dass das Unternehmen kein Verschulden trifft. Außerdem hätten Sie bei einer Klage aus § 823 Abs. 1 BGB die Beweispflicht für ein Verschulden von Sony.
Hinweisen möchte ich gerne noch auf das offizielle Playstation-Blog, in welchem über die voraussichtlichen Entschuldigungsleistungen informiert wird: http://blog.us.playstation.com/2011/04/30/press-release-some-playstation-network-and-qriocity-services-to-be-available-this-week/
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den obigen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Forum keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann und dass durch Hinzufügen oder Weglassen wichtiger Informationen die rechtliche Bewertung anders ausfallen kann.
Bei Nachfragen nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche!
Mit freundlichen Grüßen
Nele Trenner
Rechtsanwältin
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben sowie des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich sind Vertragspartner zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf die Rechtsgüter der anderen Partei verpflichtet. Da vorliegend die Daten durch Sony offensichtlich nicht ausreichend gesichert wurden, so dass mehrere Millionen Datensätze entwendet werden konnten, ist Sony seiner Pflicht diesbezüglich also wohl nicht nachgekommen.
Ein Schadensersatzanspruch kann sich damit zum einen aus dem Vertrag selbst ergeben, da Nebenpflichten verletzt wurden, § 280 Abs. 1 BGB.
Weiterhin könnte ein Schadensersatzanspruch auf § 823 Abs. 1 BGB gestützt werden, da Sony zumindest fahrlässig ein sonstiges Recht, nämlich Ihre Daten, verletzt haben könnte.
Die Erfolgsaussichten können ohne nähere Angaben naturgemäß nicht seriös eingeschätzt werden. Dies hängt auch davon ab, inwiefern sich Sony exkulpieren, also nachweisen kann, dass das Unternehmen kein Verschulden trifft. Außerdem hätten Sie bei einer Klage aus § 823 Abs. 1 BGB die Beweispflicht für ein Verschulden von Sony.
Hinweisen möchte ich gerne noch auf das offizielle Playstation-Blog, in welchem über die voraussichtlichen Entschuldigungsleistungen informiert wird: http://blog.us.playstation.com/2011/04/30/press-release-some-playstation-network-and-qriocity-services-to-be-available-this-week/
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den obigen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Forum keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann und dass durch Hinzufügen oder Weglassen wichtiger Informationen die rechtliche Bewertung anders ausfallen kann.
Bei Nachfragen nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche!
Mit freundlichen Grüßen
Nele Trenner
Rechtsanwältin