Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Online-Anfrage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich Ihren Ärger sehr gut verstehen kann.
Das Verhalten der Beamten erscheint dem Grunde nach in Ordnung, hier wird eine flüchtige Person verfolgt und gestellt.
Die Frage die sich allerdings stellt, ist, ob das Verhalten der Polizisten nicht übermäßig war. Hier werden erfahrungsgemäß die Schilderungen auseinander gehen.
Da ein Strafverfahren gegen Ihren Sohn eingeleitet wurde, würde ich raten, einen Verteidiger zu beauftragen. Dieser soll zunächst Einsicht in die Akte nehmen und kann dann das mögliche Vorgehen incl. der Verteidigungsstrategie mit Ihnen besprechen.
Von einer vorschnellen Anzeige gegen die Beamten rate ich ab.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Ihre Online-Anfrage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich Ihren Ärger sehr gut verstehen kann.
Das Verhalten der Beamten erscheint dem Grunde nach in Ordnung, hier wird eine flüchtige Person verfolgt und gestellt.
Die Frage die sich allerdings stellt, ist, ob das Verhalten der Polizisten nicht übermäßig war. Hier werden erfahrungsgemäß die Schilderungen auseinander gehen.
Da ein Strafverfahren gegen Ihren Sohn eingeleitet wurde, würde ich raten, einen Verteidiger zu beauftragen. Dieser soll zunächst Einsicht in die Akte nehmen und kann dann das mögliche Vorgehen incl. der Verteidigungsstrategie mit Ihnen besprechen.
Von einer vorschnellen Anzeige gegen die Beamten rate ich ab.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de