Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Generieren von Freischaltcodes gehört zu den zu erbringenden Leistungen - vertraglich vereinbart gegen Bezahlung.
Da Sie aktuell nicht mehr für das Unternehmen tätig sind, kann der Auftraggeber auch keine Leistungen mehr verlangen.
Wenn das Erstellen der Codes aber noch zu Ihren Aufgaben aus dem Vertrag bzw. der Beauftragung gehört, dann müssten Sie dies noch erbringen.
Wenn es aber insoweit keine konkrete Abrede gibt, dann muss der Auftraggeber diese Leistung konkret beauftragen und vergüten.
Sie müssen dies aber auch nicht annehmen.
Sie können die Tätigkeit daher auch verweigern.
Es steht Ihnen auch frei, dem Auftraggeber das System zu verkaufen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Vielen Dank für Ihre Antwort. Aber eine Frage habe ich
dazu noch.
Der Kunde der die oben genannten neuen 8 Freischaltcodes braucht hat am 28. November 2012 folgende Mail geschickt,
in dem er den 1. von 8 Freischaltcodes anforderte:
Hallo Herr Xxxxxx,
Wir modernisieren unsere Prüf Pc’s jetzt nach und nach. Im Anhang Bilder von dem Registrier Code des neuen PC’s und die Seriennummer des alten Prüf Pc’s. Wir bräuchten für diesen Registrier Code einen neuen Freischaltcode. Insgesamt müssen wir 8 PC’s austauschen. Die restlichen 7 Freischaltcodes werden wir zusammen anfordern.
Darauf habe ich am 29. November wie folgt geantwortet:
Hallo Herr Xxxxxx,
von der Firma Yyyyyyy werden neue Lizenzen angefordert,
die laut Vereinbarung kostenpflichtig sind. Da die Firma Yyyyyyy
8 Lizenzen erworben haben, liefere ich diese aus Kulanz aus.
Lizenznehmer: Yyyyyyy
Seriennummer: 9DFF-8DDD-99-E3A6-E923
Registriercode: 1EFA465D
Freischaltcode: 326F34F4965FE258
Ich habe also den oben angeführten Freischaltcode aus Kulanz ausgeliefert. Die Kulanz bezog sich auf den hier ausgelieferten Freischaltcode.Kann das hier missverstanden werden, so dass ich doch die restlichen Freischaltcodes ausliefern muss?
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Nein, das kann nicht falsch verstanden.
Sie haben ja ganz deutlich klar gemacht, dass es sich um eine Kulanzleistung handelt.
Mit freundlichen Grüßen