14. Mai 2020
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12:40
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wübbe
Auf der Vierzig 11
50859 Köln
Tel: 0221 - 95819261
Web: https://www.wuebbe-rechtsanwalt.de
E-Mail: info@wuebbe-rechtsanwalt.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Vermieter kann dazu herangezogen werden, wegen Störung des Mietfriedens etwas zu unternehmen. Insbesondere das Zustellen von Wegen im Treppenhaus, auch Rettungswegen, ist eine Vermietersache.
Das Verhalten der Mitmieter ist keine Angelegenheit des Vermieters. Wenn ich ein Verhalten unterlassen wissen möchte, muss ich direkt mit einer Unterlassungserklärung an den Störer herantreten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Michael Wübbe