Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage der von Ihnen geschilderten Tatsachen sowie unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind nur Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres geschäftsunfähig, können also keine Verträge abschließen. Danach kommt es darauf an, ob die Eltern die Zustimmung zu dem Rechtsgeschäft erklären. Einer solchen Zustimmung bedarf es nur dann nicht, wenn die Kinder die Käufe mit ihrem Taschengeld bewerkstelligen und der Kauf sich auch im Rahmen dessen hält, was man normalerweise mit Taschengeld kauft.
Bei Ihrer Tochter ist es so, dass sie in fremden Namen eine Erklärung zu einem Vertrag abgegeben hat, welchen Sie als Eltern nicht genehmigen. Dadurch ist der Vertrag unwirksam. Ihre Tochter konnte mangels Vertretungsmacht auch nicht Ihren Sohn verpflichten.
Dadurch, dass Sie öfter mit dem Support telefoniert haben, haben Sie dem Vertragspartner dies auch zur Kenntnis gegeben.
Das bedeutet, dass es keine Rechtsgrundlage für die Forderungen von condome.tv gibt. Sie müssen Ihre Tochter auch nicht anzeigen, abgesehen davon, dass sie mit 10 Jahren noch nicht strafmündig ist.
Ich rate Ihnen, dies an den Gegner zu schreiben und ihn aufzufordern, von weiteren Forderungen abzusehen. Wenn Sie danach weiter angeschrieben werden, sollten Sie sich rechtliche Vertretung suchen, wofür ich Ihnen gerne zur Verfügung stehe.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen die hier nur mögliche erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maldonado
- Rechtsanwältin -
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage der von Ihnen geschilderten Tatsachen sowie unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind nur Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres geschäftsunfähig, können also keine Verträge abschließen. Danach kommt es darauf an, ob die Eltern die Zustimmung zu dem Rechtsgeschäft erklären. Einer solchen Zustimmung bedarf es nur dann nicht, wenn die Kinder die Käufe mit ihrem Taschengeld bewerkstelligen und der Kauf sich auch im Rahmen dessen hält, was man normalerweise mit Taschengeld kauft.
Bei Ihrer Tochter ist es so, dass sie in fremden Namen eine Erklärung zu einem Vertrag abgegeben hat, welchen Sie als Eltern nicht genehmigen. Dadurch ist der Vertrag unwirksam. Ihre Tochter konnte mangels Vertretungsmacht auch nicht Ihren Sohn verpflichten.
Dadurch, dass Sie öfter mit dem Support telefoniert haben, haben Sie dem Vertragspartner dies auch zur Kenntnis gegeben.
Das bedeutet, dass es keine Rechtsgrundlage für die Forderungen von condome.tv gibt. Sie müssen Ihre Tochter auch nicht anzeigen, abgesehen davon, dass sie mit 10 Jahren noch nicht strafmündig ist.
Ich rate Ihnen, dies an den Gegner zu schreiben und ihn aufzufordern, von weiteren Forderungen abzusehen. Wenn Sie danach weiter angeschrieben werden, sollten Sie sich rechtliche Vertretung suchen, wofür ich Ihnen gerne zur Verfügung stehe.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen die hier nur mögliche erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maldonado
- Rechtsanwältin -