Scheinstudium - rechtliche Konsequenzen?

| 29. August 2013 19:53 |
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Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von

Zusammenfassung

Immatrikulation nur wegen Semesterticket

Sehr geehrter Rechtsanwalt/-in,

entsprechend meines Einsatzes kann die Frage ohne große Umschweife beantwortet werden.

Folgendes Szenario: (hypothetisch)

Ich beende mein Erststudium derzeit. Zu diesem Wintersemester beginne ich ein neues Uni-Studium (Bachelor) in einem anderen Fachgebiet (BWL und jetzt Mathe) mit dem Ziel, das Semester-Ticket (das sehr günstige Bahn-Ticket ist der eigentliche Grund) und die Studentenkarte zu erhalten.
Es ist weder geplant Vorlesungen zu besuchen, noch an Klausuren teilzunehmen. Es sollen lediglich die Benefits des Studiums ausgenutzt werden.
Die Immatrikulation ist kein Problem, Zugangsvoraussetzungen werden erfüllt. Es handelt sich bei Mathematik nicht um ein NC-Studienfach (es ist zulassungsunbeschränkt). Der Studienbeitrag wird bezahlt. Goethe Uni Frankfurt, falls es relevant ist.
Ich bin voll berufstätig, der Arbeitgeber weiß im Zweifelsfall von diesem "Luft-Studium".

Ich hoffe ich habe keine Informationen vergessen.

Jetzt die eigentliche Frage:
Habe ich mit civil-, straf- oder (steuer)rechtlichen Konsequenzen zu rechnen?

Wenn ja, warum?
Wenn nein, super!

Vielen Dank
der Fragesteller
29. August 2013 | 21:42

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
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Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Nach meiner ersten, nicht unbedingt abschließenden Einschätzung kann hier durchaus ein Betrug etc. vorliegen, was sich im Übrigen auch in verwaltungs-, zivil- und steuerrechtlicher Hinsicht auswirken würde.

Der Nachweis des Vorsatzes dazu kann aber schwierig werden, denn müsste sagen können, Sie haben sich nur immatrikuliert, weil sie billig an irgendwelche Vorteile herankommen wollen.

Ich kann aber trotzdem von diesem Ansinnen/Verhalten nur abraten, zumal Sie berufstätig sind.

Das lässt auf einen Vorsatz durchaus schließen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Bewertung des Fragestellers 2. September 2013 | 21:07

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