Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Gibt es in dieser Situation noch irgendwelche *außergerichtlichen* Möglichkeiten, die einen Arztbesuch erlauben, ohne dass ein Mitglied auf den Arztkosten sitzen bleibt ?"
Ja.
Sie übersenden Ihrer Krankenkasse ein Lichtbild, damit diese umgehend eine eGK ausstellen kann.
Frage 2:
" Einschlägige Rechtsvorschriften wären hilfreich, wenn es solche gäbe, um eventuell mit der Krankenkasse auf Augenhöhe zu sprechen."
Ab dem 01.01.2015 ist die eGK verpflichtend, § 291 a SGB V.
Da Sie über keine eGK ohne Foto verfügen ( eine solche wäre bis zu ihrem Ablauf oder Verlust gültig), besteht nunmehr nach dem Urteil des BSG vom 18.11.2014 ( B 1 KR 35/13 R) nur die Möglichkeit, die Übersendung des Lichtbilds vorzunehmen und zu dulden.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Rechtsanwalt Raphael Fork
Sehr geehrter Herr Fork,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich schrieb eingangs:
"Gegeben sei die Situation, in der ein Versicherungsmitglied über keine elektronische Gesundheitskarte verfügt und in absehbarer Zeit auch nicht verfügen wird."
Unter Berücksichtigung des zweiten Halbsatzes ist davon auszugehen, dass etwaige Mitwirkungspflichten hinsichtlich der "eGK" des Mitglieds für diese Frage unerheblich sind. Dies schließt die Abgabe eines Fotos ein. Überdies ist Ihre Annahme nicht korrekt, da Sie ohne Anhaltspunkte davon ausgingen, dass ich der Krankenkasse kein Foto übermittelte. Aber auch dies ist unerheblich, da ich nach einer außergerichtlichen Möglichkeit fragte.
Ich bitte Sie daher entweder zu bestätigen, dass es keine Möglichkeiten gibt bzw. eine Möglichkeit aufzuzeigen gemäß der Eingangsfrage. Ich verzichte auf die "einschlägigen Rechtsvorschriften" und wäre zufrieden mit dem jeweilig relevanten Gesetzbuch.
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Nachfrage 1:
"Ich bitte Sie daher entweder zu bestätigen, dass es keine Möglichkeiten gibt bzw. eine Möglichkeit aufzuzeigen gemäß der Eingangsfrage."
Die Übersendung eines Fotos ist definitiv eine außergerichtliche Maßnahme.
Ziel kann hier ja nur die Erlangung einer eGK sein. Warum das Mitglied diese derzeit nicht hat, kann es wohl nur selbst beantworten. Jedenfalls ist diese situation ab dem 01.01.2015 mit deutlichen Nachteilen verbinden, sodass Ihre Ausgangsfrage mit "Nein" beantwortet werden muss.