16. Januar 2025
|
15:03
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei einer wirksam vereinbarten Indexmiete ist es tatsächlich so, dass sich der Mietzins automatisch bei entsprechender Änderung des Preisindexes erhöht, ohne dass der Vermieter tätig werden muss. Da die Mieterhöhung automatisch eintritt, kann die zusätzliche Miete auch rückwirkend eingefordert werden, zumindest für bis zu drei Jahre (ansonsten können Sie sich auf Verjährung berufen). Theoretisch wirkt eine solche Klausel übrigens in beide Richtungen, bei einer Änderung des Preisindexes nach unten würde sich die Miete automatisch verringern (aber das wird wohl in absehbarer Zeit nicht passieren).
Viel machen können Sie hier rechtlich gesehen nicht, denn die Gesellschaft hat sich vertraglich zur Zahlung der Indexmiete verpflichtet. Allerdings ist der Vermieter nicht gezwungen, diese Mieterhöhung in voller Höhe einzufordern, hier kann man also ggf. versuchen zu verhandeln.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking