Rücktrittsrecht bei Dienstleistungen im Internet B2C
| 12. Februar 2019 09:51
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Preis:
65€
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Internationales Recht
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Guten Tag,
über eine Kontaktanzeige bin ich, mit österreichischer Staatsbürgerschaft, zu einer Partnervermittlung geraten und habe mich dort für eine einmalige Gebühr angemeldet. Ich habe eine Telefonnummer von einer "Frauenstimme" erhalten. Von Anfang an hatte ich nicht das Gefühl, dass die "Frauenstimme" ein Interesse an einer Beziehung hat.
Deshalb kündigte ich den Vertrag innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form.
Es handelt sich um eine .at-Domain und der (Rechts-)Sitz von dieser "Firma" ist in Polen. Ich erhielt jedoch eine (Mobil-)Telefonnummer aus Deutschland.
Später war fast die exakt gleiche Kontaktanzeige mit Bild wieder online. Jedoch um 10 Jahre älter.
Beim letzten Kontrollbesuch von dieser Webseite wurde ihr Alter wieder wie zuvor angegeben.
Ich hätte gerne mein Geld von dieser "Firma" zurück.
Sehr geehrter Fragensteller,
auf Basis der Sachverhaltsschilderung ist ein Betrug naheliegend.
Unter Schilderung des Sachverhalts - Vorwurf des Betruges - und äußerst hilfsweiser Bezugnahme das Widerrufsrecht bei online Geschäften sollte man Rückzahlungsfrist per Einwurfeinschreiben bis zum 28.2. setzen. Sollte eine Rückbuchung noch möglich sein, würde ich auch dies überdenken.
Man muss natürlich auch mit screenshots / Ausdrucken Beweise sichern.
Zudem ist eine Strafanzeige ratsam.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -