Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Satzung sieht vor, dass eine Ermäßigung auf Antrag erfolgt. Dies ist, soweit ich das Ihren Angaben entnehmen kann, tatsächlich auch nicht angreifbar.
Das dies für Sie sehr unbefriedigend ist,ist absolut nachvollziehbar. Leider ist es jedoch regelmäßig so in der Bundesrepublik Deutschland, dass Vergünstigungen immer nur auf Antrag erfolgen. Mit anderen Worten: "Wer was haben möchte, soll sich selbst kümmern. Der Rest hat Pech gehabt."
Einen konkludenten Antrag mit der Beantragung der Geburtsurkunde für Ihr zweites Kind beim zuständigen Standesamt wird gleichwohl von den Gerichten leider nicht angenommen.
Vielleicht wäre diese Geschichte etwas für die örtliche Presse. Eine Satzungsänderung könnte für die Zukunft angestrebt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Natalia Chakroun, Rechtsanwältin
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Satzung sieht vor, dass eine Ermäßigung auf Antrag erfolgt. Dies ist, soweit ich das Ihren Angaben entnehmen kann, tatsächlich auch nicht angreifbar.
Das dies für Sie sehr unbefriedigend ist,ist absolut nachvollziehbar. Leider ist es jedoch regelmäßig so in der Bundesrepublik Deutschland, dass Vergünstigungen immer nur auf Antrag erfolgen. Mit anderen Worten: "Wer was haben möchte, soll sich selbst kümmern. Der Rest hat Pech gehabt."
Einen konkludenten Antrag mit der Beantragung der Geburtsurkunde für Ihr zweites Kind beim zuständigen Standesamt wird gleichwohl von den Gerichten leider nicht angenommen.
Vielleicht wäre diese Geschichte etwas für die örtliche Presse. Eine Satzungsänderung könnte für die Zukunft angestrebt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Natalia Chakroun, Rechtsanwältin