8. September 2023
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12:21
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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grundsätzlich müssen Sie den Beweis erbringen, dass Sie die Retoure vorgenommen haben und diese auch beim Händler (unbeschädigt) zugegangen ist. Eine Bestätigung in der App und per Email , wonach die Retoure erfolgt sein soll, mag hierfür ein Indiz sein, einen Beweis dürfte dies jedoch nicht darstellen. Auch widersprüchliches Verhalten oder einen Verstoß gegen Treu und Glauben dürfte meines Erachtens hieraus nicht zu Ihren Gunsten herzuleiten sein.
Allenfalls ein neutraler Zeugenbeweis, der bestätigt, dass Sie beide Artikel verpackt und abgesendet haben, könnte zu Ihren Gunsten laufen!
Das Prozesskostenrisiko stünde - je nach den Artikelkosten - aufgrund Gerichtskosten und etwaigen Anwaltskosten auf beiden Seiten, aber wohl nicht im Verhältnis zur Zahlung...
Mit freundlichen Grüßen