RehaAntrag bewilligt, aber orthopädisch, nicht psychosomatisch

15. Juni 2020 17:10 |
Preis: 33,00 € |

Medizinrecht


Mein Arzt empfahl mir eine psychosomatische Reha. Ich habe selbst den Antrag bei der Dt. RV Bund gestellt mit Angabe einer Wunschklinik, spezialisiert auf Psychosomatik. Ich habe seit Jahren verschiedenste orthopädische Probleme, dazu Stoffwechselstörung, Fibromyalgie, chron. Schmerzsyndrom u.v.a. Ich bin in ständiger physiotherapeutischer Behandlung und bekomme außerdem Lymphdrainagen. Dazu seit einigen Jahren Psychotherapie. Das allein stresst schon sehr. Hinzu kam nun das Scheitern meiner Ehe, Rückkehr zum Vollzeittätigkeit, Pupertät meines Sohnes. Ich bin einfach erschöpft. Leider schrieb mein Hausarzt in den Bericht an die 1. Stelle der Diagnosen 'Fibromyalgie', was wohl in den Indikationskreis 'Orthopädie' gehört lt. DRV, er sah es aber eher in der 'Psychosomatik'. Die DRV genehmigte mir daraufhin eine 3wöchige Reha in eienr Klinik, die rein orthopädische Maßnahmen anbietet. Ich legte Widerspruch ein und legte dazu ein weiteres Schreiben meines Hausarztes sowie meiner Psychotherapeutin, die beide eine psychosomatische Reha befürworteten. Dazu gab ich eine weitere Klinik an, die zwar spezialisiert ist auf Psychosomatik, aber auch Physiotherapie u.ä. anbietet, so dass alles Krankheitsbilder abgedeckt würden. Die DRV lehnte nun wieder ab mit der Begründung, dass meine gewählte Einrichtung nicht auf meine gesundheitlichen Einschränkungen spezialisiert sei. Ich verstehe das nicht. Eine orthopädische Reha würde mir absolut nicht weiterhelfen, diese Anwendungen erhalte ich bereits seit Jahren, es hilft, durch den Alltag zu kommen, aber mehr nicht. Darf die DRV entgegen des Rats meiner Ärzte entscheiden? Ich bin hier auch unsicher, ob ich überhaupt einen Widerspruch eingelegt habe, da die Reha ja genehmigt wurde, aber nicht die richtige. Die DRV schreibt in ihrer Ablehnung von meinem 'Änderungswunsch'. Nach Ablehnung eines Widerspruchs bleibt meines Wissens nur noch das Sozialgericht, richtig? Aber wie verhält es sich in meinem Fall? Würde eine weiteres Schreiben meines Arztes weiterhelfen, in dem er ausdrücklich die von mir gewünschte Klinik empfiehlt? Und was wäre, wenn ich die Reha ablehne? Habe ich dann eine Sperrfrist für einen weiteren Antrag zu einem späteren Zeitpunkt? (Die Reha wurde nicht von der KK gefordert). Macht es Sinn, diese 'orthopädische' Reha abzulehnen und einen neuen Antrag zu stellen, in dem ich gar nicht auf meine körperlichen Symptome groß eingehe, sondern nur auf die psychische Belastung? Vielen Dank.
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:

Sie sollten zunächst genau prüfen, ob Sie „richtig" Widerspruch eingelegt haben. Es wäre dies innerhalb eines Monats ein zu legen gewesen und es sollte das Wort Widerspruch enthalten gewesen sein sowie auch ein Antrag, dass der bisherige Bescheid aufgehoben und ein neuer erlassen werden soll.
Wenn Sie als Laie den Widerspruch eingelegt haben, so ist die Rentenversicherung verpflichtet, diesen entsprechend auszulegen, auch wenn die Anforderungen an einen bestimmten Antrag nicht so genau erfüllt sind.
Sie können auch dem Schreiben der Rentenversicherung als Antwort entnehmen, ob darüber Widerspruchsbescheid steht und der Passus, es werde Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen.
Ferner müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein, aus der sich ergibt, dass Sie nunmehr Klage erheben könnten. Im Zweifel hilft es auch, wenn Sie bei der Rentenversicherungspflicht telefonisch nachfragen, wie Ihr Schreiben gewertet worden ist. Dies sollten Sie schnell tun, da auch für eine Klage Fristen laufen und gegebenfalls ein Widerspruch noch nach zu holen wäre, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist.

In der Sache selbst ist es nicht zu empfehlen, die nunmehrIhr Reha nicht anzutreten. Sie können aber natürlich noch mit ärztlichem Schreiben mit entsprechender Begründung und gegebenenfalls unter zu Hilfenahme anwaltlicher Vertretung versuchen zu erreichen, dass Sie in die andere Reha Einrichtung gehen können. Vermutlich würde aber eine Klage zu lange dauern und es käme gegebenenfalls einstweiliger Rechtsschutz in frage, falls Eilbedürfnis nachgewiesen werden könnte.
Die Frage, welche Reha Einrichtung für Sie die richtige ist und welche die DRV zu genehmigen hat, ist nicht nur eine rechtliche Frage, sondern auch eine medizinische, so dass im Zweifel sogar ein Gutachten eingeholt werden müsste. Dies alles ist Zeit und Kosten aufwändig, so dass auch zu überlegen ist, ob Sie diese Reha nun antreten und gegebenenfalls danach noch einen Antrag stellen auf eine psychosomatische Reha.

Wenn Sie die Sache rechtlich weiter verfolgen wollen, so sollten Sie sich an einen Anwalt vor Ort wenden, da die Durchführung eines Gerichtsverfahrens ohne Anwalt nicht anzuraten ist.

Ich hoffe ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
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