Rechtmäßiger Schufaeintrag?

30. April 2007 14:41 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Nach Beendigung eines Leasingvertrages wurde ein PKW gutachterlich bewertet und mir eine Nachzahlung von 10.000 Euro berechnet. Da ich diese Nachzahlung nicht in einer Summe aufbringen konnte wurde eine Ratenzahlung vereinbart, die auch immer bedient wurde.
Um die Forderung der Leasingfirma zu sichern, wurde bei Gericht das Mahnverfahren durchlaufen und ein Vollstreckungsbescheid erlassen, der aber lt. Ratenzahlungsvereinbarung nicht vollstreckt wird, solange die Raten gezahlt werden.
Jetzt habe ich erfahren, dass die offene Forderung der Leasingfirma als Negativeintrag in der Schufa steht. Ist das rechtmäßig? Wenn nicht, welche Möglichkeit habe ich, mich dagegen zu wehren?
30. April 2007 | 15:19

Antwort

von


(206)
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
E-Mail: jeromin@ra-jeromin.de
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Ziel der Schufa ist es, ihre Vertragpartner vor Kreditausfällen zu schützen.

Eine Bank oder Leasinggesellschaft ist daher ein typischer Schufa-Kunde. Der Vertrag mit der Schufa berechtigt die Partner, kreditrelevante Informationen bei der Schufa anzufordern, verpflichtet auf der anderen Seite aber auch, solche kreditrelevanten Informationen aus eigenen Geschäften der Schufa zu melden. Durch diesen Austausch von Informationen erhält die Schufa ihre recht hohe Aktualität.

Mahn- und Vollstreckungsbescheide sind hinsichtlich des Zahlungsverhaltens sogenannte Negativmerkmale, die einen Schufa-Eintrag nach sich ziehen.

Eingetragen wird daher die Tatsache "Mahn-bzw. Vollstreckungsbescheid" ergangen. Dass Sie mit dem zugrunde liegenden Unternehmen eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben, ist für die Schufa daher ohne Belang.

Dass ein erlassener und unwidersprochener Mahnbescheid gegen den Kunden grundsätzlich der Schufa gemeldet werden kann, wenn der Mahnbescheid auf Zahlungsunfähigkeit basiert, hat das OLG Saarbrücken bereits bestätigt, vgl. Az.: 8 UH 323/05-99.

Der Leasingpartner durfte die Meldung an die Schufa daher auch trotz der bestehenden Ratenzahlungsvereinbarung geben.

Ich bedaure Ihnen keine positivere Mitteilung machen zu können, hoffe aber, Ihnen trotzdem eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt



ANTWORT VON

(206)

Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
E-Mail: jeromin@ra-jeromin.de
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Strafrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...