Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es gilt das Vermessungsgesetz des Landes Baden-Württemberg.
Es fallen Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis an.
Trotzdem ist aber auch der Auftrag entscheidend, wie im Zivilrecht.
Zudem müssen Sie dann zutreffend vom Vermesser informiert werden, damit Sie sich auf die entsprechenden Gebühren einstellen können. Ist dieses nicht geschehen, können Sie Einwendungen geltend machen.
Eine feste Größenordnung eine Überschreitung gibt es da nicht.
Ich benötige allerdings noch Ihre Mithilfe, bevor ich Ihnen abschließend eine Antwort gebe. Ich verstehe nicht genau, was jetzt hier die Abweichung zwischen Angebot und Rechnung sein soll, bitte erläutern Sie dieses in ein paar Sätzen. Vielen Dank. Dann antworte ich Ihnen gerne ergänzend.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Ihre Frage nach weiteren Details:
Grundstück hat 3 Besitzer sowie ein Grundstück welches die Stadt später erwerben möchte. Es ist an keinen Verkauf/ Besitzerwechsel gedacht, rein eine Interessensfrage.
Angebot belief sich auf ca 1800 € incl Liegenschaftsgebühr von 410,55 €.
Es ist lt Vermesser der Posten 4 gebildete Grundstücke von 880 € vergessen worden , 8 statt 9 Grenzpunkte (40€ pro Punkt)
Der Rest ist ein voneinander abhängiges Hochrechnen.
Bereits korrigierte Rechnung aufgrund Fehler Vermessung: 3661€ , zusätzlich Liegenschaftsgebühr 35%: meine Kalkulation ca 4700 € in Summe.
Bisheriges Vorgehen meinerseits: es gibt ein zweites Angebot Wettbewerber. Er geht von 3 gebildeten
Grundstücken aus, ohne das Grundstück Stadt.: 2812 € blus 708 € Liegenschaftskataster .
Dies habe ich als Angebot an den Vermesser meinerseits übermittelt.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung, ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
In Ordnung, dann wäre das von dem Vermesser im Hinblick auf das Angebot des Wettbewerbers zu klären, ggf. auch mit der Behörde bzw. IHK, die den Vermesser vereidigt hatte und deren Liste führt.
Es ist dann wohl ein grundlegendes Problem der Zuordnung und deshalb anhand der tatsächlichen Gegebenheiten zu klären.
Die Höhe der Abweichung ist erst einmal nicht entscheidend, sie muss eben gerechtfertigt werden können oder nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt