21. Juli 2023
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10:06
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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es ist leider ausgeschlossen, ohne die Schriftsätze, das Verhandlungsprotokoll und das Urteil zu kennen, eine abschließende rechtliche Bewertung abzugeben.
Eine verlängerte Räumungsfrist können Sie aber im Wege eines Vergleichs erreichen.
Hier sollten Sie auf Ihre Anwältin vertrauen, die den Prozessstoff und insbesondere die Beweislage kennt.
Es wäre sinnlos, (nach richterlichen Hinweis) ein abschlägiges Urteil in Kauf zu nehmen. Eine verlängerte Räumungsfrist außer über einen Vergleich dürfte jetzt nicht mehr möglich sein.
Durch die Dauer des Verfahrens haben Sie praktisch bereits eine lange Räumungsfrist.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt