30. Mai 2025
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22:43
Antwort
vonRechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist
Breite Straße 22
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E-Mail: tank@kanzlei-tank.de
auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
1. Rechte bei mangelhafter Ware nach Kaufrecht
Wenn Sie eine Gateway Box gekauft haben, die Ihre Anforderungen nicht erfüllt, stehen Ihnen nach deutschem Kaufrecht verschiedene Rechte zu. Nach § 437 BGB können Sie bei Vorliegen eines Mangels insbesondere Folgendes verlangen:
Nacherfüllung (Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache)
Rücktritt vom Vertrag (Rückabwicklung)
Minderung des Kaufpreises
Schadensersatz
Sie haben bereits das Rückgaberecht in Anspruch genommen und die Box zurückgesetzt.
2. Schadensersatz nach Produkthaftungsgesetz
Ein Anspruch auf Schadensersatz nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 1 ProdHaftG) setzt voraus, dass durch den Fehler eines Produkts eine andere Sache oder eine Person geschädigt wird.
Das Produkthaftungsgesetz greift nur, wenn durch das fehlerhafte Produkt ein weiterer Schaden an einer anderen Sache oder an Personen entstanden ist. Ein reiner Funktionsverlust oder die Notwendigkeit, Geräte neu zu programmieren, stellt in der Regel keinen Sachschaden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes dar. Es handelt sich vielmehr um einen sogenannten „reinen Vermögensschaden", der vom Produkthaftungsgesetz nicht erfasst wird.
3. Wer trägt die Kosten für das Zurücksetzen und Programmieren?
Die Kosten für das Zurücksetzen und Neu-Programmieren Ihrer Markise und Ihres Dachfensters sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht ersatzfähig, da kein Sach- oder Personenschaden im Sinne des Gesetzes vorliegt.
Allerdings kann im Rahmen des kaufrechtlichen Schadensersatzes nach § 437 Nr. 3 BGB i.V.m. § 280 BGB ein Anspruch bestehen, wenn Ihnen durch die mangelhafte Lieferung ein Schaden entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer eine Pflicht verletzt hat und Sie ihm erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben. In diesem Fall könnten Sie die Kosten für das Zurücksetzen und Programmieren als sogenannten „Mangelfolgeschaden" geltend machen, wenn diese unmittelbar durch die mangelhafte Lieferung verursacht wurden.
4. Vorgehen und Beweislast
Sie sollten dem Verkäufer (nicht dem Hersteller) eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und die Übernahme der Kosten für das Zurücksetzen und Programmieren verlangen. Erst nach Ablauf dieser Frist und bei weiterer Verweigerung können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.
[b]Beachten Sie, dass Sie im Streitfall nachweisen müssen, dass der Schaden (also die Notwendigkeit der Neu-Programmierung) kausal auf die mangelhafte Lieferung zurückzuführen ist.[/b]
5. Zusammenfassung
Das Produkthaftungsgesetz greift nicht, da kein Sach- oder Personenschaden vorliegt.
Ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für das Zurücksetzen und Programmieren kann sich allenfalls aus dem Kaufrecht ergeben, wenn Sie dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben.
Die Beauftragung eines Anwalts ist dann sinnvoll, wenn der Verkäufer weiterhin nicht reagiert und Sie Ihre Ansprüche durchsetzen möchten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist