16. Mai 2021
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14:25
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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die Vorgehensweise der Verwaltung ist [u]so [/u]nicht rechtmäßig. Die Behörde will wahrscheinlich sicherstellen, daß
die Einnahmen der Vermietung zum einen nicht schwarz kassiert werden und zum anderen auch in der Höhe wie angegeben eingenommen werden. Wahrscheinlich mutmaßt man hier noch weitere ( und nicht angebenen ) Zahlungen, um die Größe der Wohnung und die höhere Miete dann beim Wohngeld monieren zu können.
Die Behörde hat sich mit Ihrer Beweisführung zufrieden zu geben. Weisen Sie die Behörde darauf hin und bestehen Sie auf einem zeitnahen Bescheid, um diesen dann bei Problemen sofort - möglichst sogar anwaltlich - anfechten zu können.
Als Zusatzargument Ihrer Weigerung mögen Sie bitte um die Rechtsgrundlage bitten, aufgrund derer vertrauliche Unterlagen Dritter für Ihren Antrag benötigt werden.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA