Privatadresse im Impressum vermeiden, Anschrift vom Freund nutzen?

30. Mai 2022 18:56 |
Preis: 32,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Guten Tag,

ich bin ganz frisch als Einzelunternehmerin im Onlinehandel unterwegs und arbeite von zuhause aus. Im Impressum meines Onlineshops sowie auf der Produktverpackung müsste ja die private Anschrift stehen. Ich fühle mich aber unwohl, meine Privatadresse im Internet zu haben, da ich auch mit meinem Gesicht und Namen das Marketing betreibe und eine relativ hohe Reichweite habe. Mittlerweile weiß ich, dass es Firmen gibt, die eine ladungsfähige Adresse und mit Postservice gegen eine monatliche Gebühr anbieten. Das wäre eine Alternative. Ich suche aber nach weiteren (günstigeren) Alternativen. Hier ein Gedanke:

Ich wohne in Bayern und mein Freund lebt in Baden-Württemberg. Er hat angeboten, seine Adresse als Geschäftsadresse, nicht Geschäftssitz, eben für den Zweck des Impressums und der Produktverpackung nutzen zu können. Ich bin alle 3 Monate bei ihm und ich würde ihm die Postvollmacht übergeben, sodass ich immer tagesgleich über die Briefe informiert wäre.

In der Gewerbeanmeldung und beim Finanzamt laufe ich selbstverständlich über meine private Anschrift. Nur die Adresse im Impressum wäre seine Wohnadresse und mit "c/o" versehen.

Somit hätte ich dann einen Firmensitz =Privatadresse in Bayern, und eine weitere Geschäftstelle bei ihm in BW. Ist das illegal?

1. Klappt das rein rechtlich? Ist das "legal"?
2. Muss ich seine Adresse dann auch als Nebenstelle im Gewerbeamt melden?
3. Benötige ich irgendwelche Unterlagen in diesem Zusammenhang?


Nach meinem Verständnis ist es eine ladungsfähige Adresse, meine Post wird dort entgegengenommen und ich werde darüber Posteingang in Kenntnis gesetzt.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie können nur einen Hauptsitz Ihrer Firma haben und das ist dort, wo Ihr Gewerbe auch gemeldet ist. Das muss auch ins Impressum. Wenn Sie einen Firmensitz woanders haben, muss dieser auch beim zuständigen Gewerbeamt gemeldet werden. Leider führt mithin kein Weg vorbei.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 30. Mai 2022 | 23:37

Leider sind Sie ihre Aussagen noch zu pauschal und oberflächlich.

Auf meine Fragen wurde auch nicht gezielt eingegangen.

Dass es nur einen Hauptsitz gibt, ist mir bekannt, wie ich oben auch erwähne. Ein Gewerbe kann aber mehrere Geschäftsstellen haben.

Im Impressum muss nicht immer und ausschließlich die Privatadresse (bei HomeOffice) stehen. Wie gesagt, es gibt Büros und Einrichtungen die eine ladungsfähige Adresse zur Verfügungstellen. Siehe Urteil vom 18.02.2021 (Az.: 6 U 150/19) , das OLG Frankfurt a.M.

Es denke es ist definitiv Auslegungssache. Wenn ich vor Ort jemanden habe, der bevollmächtigt ist, meine Post anzunehmen, dann ist das eine ladungsfähige Adresse. Ich muss dort nicht selbst jeden Tag auftauchen. Illegal dürfte es nicht sein...

Danke für Ihre Zeit!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. Mai 2022 | 00:16

Nein, das ist nicht zulässig.
Die Büros, die Sie benennen sind gewerbliche Anbieter, die eine Infrastruktur haben und als Geschäftsadresse fungieren - Post weiterleiten, Anrufe entgegennehmen etc. Ihr Freund ist aber eine Privatperson und kein Geschäftssitz. Zudem ist er nicht im Gewerberegister eingetragen.

Also, es bleibt unzulässig! Wenn Sie es trotzdem machen, da Sie ja selber schreiben, was Sie alles besser wissen, riskieren Sie eine Abmahnung oder ein Bußgeld - aber das müssen Sie selber wissen!

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