Privat-Darlehen

| 20. Januar 2010 18:04 |
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Kredite


Ich habe einem Bekannten ein Privat-Darlehen gewährt. Als Sicherheit hat er mir seine Lebensversicherung in dem Darlehensvertrag zugesichert. Als ich von ihm verlangte, das er mich bei seiner LV-Gesellschaft als Begünstigten im Todesfall einsetzen sollte weigerte er sich. Es stünde ja schon alles im Darlehensvertrag. Nun hat er das Darlehen von mir und ich die Police von ihm die für mich keinen Wert hat. Wörtlich steht in dem Vertrag: ,,Zur Sicherheit für alle Forderungen aus diesem Vertrag tritt der Darlehensnehmer folgende Sicherheiten an den Darlehensgeber ab: XYZ-LV Nr. 123456789 und Pkw BMW-Cabrio DO-XX 00." Kann ich von der Versicherung verlangen mich zu begünstigen? Besteht die Möglichkeit den Kreditvertrag rückgängig zu machen?
Vielen Dank
Uzzi
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie können und müssen die erfolgte Abtretung gegenüber der Versicherung offenlegen. Die Abtretung hat nämlich gem. § 398 BGB die Wirkung, dass der neue Gläubiger, also Sie, an die Stelle des alten tritt. Die Versicherung kann daher nur noch befreiend an Sie leisten. Allein Sie können dann den Versicherungsvertrag durch Kündigung beenden. Sie können auch den Rückkaufswert der Versicherung erfragen und somit feststellen, ob die Versicherung tatsächlich wertlos ist.

Rückgängigmachen können Sie den Vertrag allenfalls durch eine Anfechtung. Einen Anfechtungsgrund (Täuschung, Drohung) kann ich jedoch nicht erkennen.

Sie können jedoch, falls im Darlehensvertrag keine bestimmte Laufzeit festgelegt wurde, den Vertrag kündigen und somit die Rückzahlung verlangen. Sollte der Darlehensnehmer zur Rückzahlung nicht in der Lage sein, können Sie die beiden genannten Sicherheiten verwerten.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Bewertung des Fragestellers 22. Januar 2010 | 18:24

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