27. August 2016
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19:36
Antwort
vonRechtsanwalt Henning Twelmeier
Westliche Karl-Friedrich-Str. 56
75172 Pforzheim
Tel: 07231 58936-0
Web: https://www.tm-patent.de
E-Mail: info@tm-patent.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung spricht vieles dafür, dass Sie mit der Veröffentlichung des Videos auf der Website eine Urheberrechtsverletzung begehen.
Die Präsentation Ihres Mitbewerbers dürfte als Filmwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG geschützt sein. Ihre eigene Präsentation ist mit Ausnahme weniger Sätze inhaltlich identisch, weshalb es nahe liegt, dass sie eine bloße Umgestaltung im Sinne von § 23 UrhG darstellt. Diese darf nur mit Einwilligung des Urhebers des nachempfundenen Werkes veröffentlicht werden, eine Quellenangabe im Impressum genügt keinesfalls.
Als mögliche Konsequenz droht Ihnen eine Abmahnung, mit der Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Henning Twelmeier