8. März 2023
|
18:48
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
da Sie nur als Bevollmächtigter das Fahrzeug Ihrer Frau verkaufen wollen, müssen Sie dieses im Kaufvertrag deutlich machen.
Dabei reicht es, dass aus dem Kaufvertrag klar erkennbar ist, dass Sie als Vertreter für Ihre Frau handeln.
Sie sollten dem Käufer die Vollmacht vorlegen, damit dieser diese auch nachprüfen kann. Dazu sollte dann im Kaufvertrag aufgenommen werden, dass dem Käufer die Vollmacht vorgelegt wurde.
Darüberhinaus sind dann natürlich die Angaben zum Fahrzeug etc. erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle