Pflegegeld bei Bürgergeld verrechnet?

4. April 2023 14:05 |
Preis: 51,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag,

meine Mutter, 81, ist ein Pflegefall. Sie hat Pflegegrad 3.
Ich, 55, bin für ihre Pflege zurück in mein Elternhaus gezogen und betreue sie gemeinsam mit einem Pflegedienst der morgens für die Körperpflege kommt, an sieben Tagen in der Woche in ständiger Bereitschaft rund um die Uhr.

Als Aufwandsentschädigung erhalte ich von meiner Mutter das Pflegegeld (ca. 500 Euro) die Krankenkasse meiner Mutter zahlt Rentenbeiträge für mich. Die Pflegekasse überweist hierbei das Geld an sie, und sie überweist es mir dann weiter. Eine direkte Auszahlung an pflegende Personen ist nicht möglich.

Im Januar habe ich Bürgergeld beantragt, dem Antrag wurde stattgegeben, ich erhalte jedoch nur 32,- Euro BG, weil das Jobcenter das Pflegegeld komplett gegenrechnet.

Ich habe im Netz widersprüchliche Aussagen gefunden und wüsste gerne die rechtliche Situation geklärt.

Vielen Dank und Gruß

4. April 2023 | 15:08

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

hier gilt die Bürgergeldverordnung, die Regelungen zu nicht anrechenbaren Einkommen enthält.

Für Sie relevant ist

[quote]§ 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen

(1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
……….
4. nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung,[/quote]

Da das Pflegegeld für Sie auch steuerfrei ist, darf es nicht angerechnet werden.

Sie sollten also gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...