8. Juli 2007
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16:24
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Diese Visitenkartenlösung halte ich für ergänzungsbedürftig, weil solche Karten gerne ungelesen weggeworden werden und so kleine Schriftzüge im Partygewühl wortwörtlich unbeachtlich sind.
Ich rege vielmehr an, im Eingangsbereich deutlich zu machen, daß Partyshooter unterwegs sind (beispielsweise durch Tafeln mit Fotos vergangener Parties o.ä.); auf diesen Tafeln sollte auch klargestellt sein, wo Widerspruch gegen das Fotografieren/Veröffentlichen eingelegt werden kann.
Die Partyshooter selbst sollten möglichst auffällig agieren (also keine Fotos aus dem Hinterhalt), in dem sie beispielsweise mit Partyshooter-Shirts o.ä. ausgerüstet werden und immer mit Blitz und Vorankündigung (kann auch nonverbal sein durch offensichtliches Anvisieren) fotografieren.
Dann können und sollten die Partyshooter kleine Karten verteilen, wo drauf steht, wo und für was die Bilder veröffentlicht werden und wo Widerspruch eingelegt werden kann.
Das mit dem Widerspruch muß nicht juristendeutsch formuliert werden.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.