Partyhomepage mit Bilderalbum

8. Juli 2007 16:05 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben im Moment eine Partyhomepage und wollen diese im Moment weiter ausbauen. Auf der neuen Seite ist natürlich auch ein Bilderalbum in dieses sollen Bilder reingestellt werden, die von uns und unseren Partyshootern gemacht werden. Nun ist unsere Frage, wie können wir auf der sicheren Seite sein, dass die Leute die dort zu sehen sind nicht meckern, wenn deren Bilder online sind? Von einer anderen Partyhomepage weiß ich, dass die das wie folgt machen. Die haben solchen Karten im Vistenkartenformat auf diesen steht:
www.?????.de - Ein bisschen Werbung ist drauf usw. und oben drüber steht in klein: Mit Erhalt dieser Karte stimmen sie der Veröffentlichung ihres Bilder auf o.g. Seite zu.

Ist das rechtens? Kann man das so machen??
Oder was gibt es sonst noch für Möglichkeiten??

Ich bitte um eine schnelle Antwort

DANKE
8. Juli 2007 | 16:24

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
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Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Diese Visitenkartenlösung halte ich für ergänzungsbedürftig, weil solche Karten gerne ungelesen weggeworden werden und so kleine Schriftzüge im Partygewühl wortwörtlich unbeachtlich sind.

Ich rege vielmehr an, im Eingangsbereich deutlich zu machen, daß Partyshooter unterwegs sind (beispielsweise durch Tafeln mit Fotos vergangener Parties o.ä.); auf diesen Tafeln sollte auch klargestellt sein, wo Widerspruch gegen das Fotografieren/Veröffentlichen eingelegt werden kann.
Die Partyshooter selbst sollten möglichst auffällig agieren (also keine Fotos aus dem Hinterhalt), in dem sie beispielsweise mit Partyshooter-Shirts o.ä. ausgerüstet werden und immer mit Blitz und Vorankündigung (kann auch nonverbal sein durch offensichtliches Anvisieren) fotografieren.

Dann können und sollten die Partyshooter kleine Karten verteilen, wo drauf steht, wo und für was die Bilder veröffentlicht werden und wo Widerspruch eingelegt werden kann.

Das mit dem Widerspruch muß nicht juristendeutsch formuliert werden.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


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