Optimierung der Abfindungsversteuerung

4. Dezember 2023 00:34 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Guten Abend,

ich stehe kurz vor dem Erhalt einer Abfindung in Höhe von 12.000€ brutto. Bis zu meiner Kündigung unterlag ich aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens einer unbeschränkten Steuerpflicht in der Türkei.

Nun möchte ich das höchstmögliche Netto aus meiner Abfindung erzielen. Es ergeben sich zwei grundsätzliche Optionen:

1. Anmeldung meines Wohnsitzes in Deutschland und Versteuerung der Abfindung hier.
2. Anmeldung meines Wohnsitzes in Deutschland erst nach Erhalt der Abfindung und Versteuerung der Abfindung in der Türkei. Hierbei habe ich die Information, dass Abfindungen aufgrund betriebsbedingter Kündigungen in der Türkei steuerfrei sind. Ist das korrekt?

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Auszahlung der Abfindung auf das nächste Jahr zu verschieben. Im nächsten Jahr werde ich voraussichtlich ausschließlich Arbeitslosengeld I beziehen. Meinen Recherchen zufolge wäre die Abfindung steuerfrei, falls die Auszahlung nächstes Jahr stattfindet und ich dann lediglich Arbeitslosengeld I beziehe.

Könnten Sie mir bitte den sinnvollsten Weg aufzeigen, um das höchstmögliche Netto aus dieser Abfindung zu erhalten?

Weitere Informationen:

- Die Kündigung erfolgt aus betriebsbedingten Gründen.
- Ich bin verheiratet (steuerlich gemeinsam veranlagt) mit zwei Kindern (4 und 1 Jahr alt).
- Steuerklasse 3.
- Einkommen 2023 aus nichtselbständiger Arbeit: 42.000€ brutto.
- Einkommen 2023 aus Arbeitslosengeld: 4.000€.
- Voraussichtliches Einkommen 2024 aus Arbeitslosengeld: 24.000€.
- Meine Ehefrau hat 2023 und 2024 keine Einkünfte.

Mit freundlichen Grüßen

Einsatz editiert am 4. Dezember 2023 11:37
4. Dezember 2023 | 11:56

Antwort

von


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Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail: mathiasschulze@me.com
Guten Tag,
Ich werde versuchen, Ihre Fragen so gut wie möglich zu beantworten.
1. Bezüglich der steuerlichen Behandlung von Abfindungen in der Türkei kann ich Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben, da dies außerhalb meines Fachgebiets liegt. Ich empfehle Ihnen, sich diesbezüglich an einen türkischen Steuerberater zu wenden.
2. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland anmelden und die Abfindung hier versteuern, unterliegt die Abfindung grundsätzlich der Einkommensteuer. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte "Fünftelregelung" angewendet werden, die zu einer ermäßigten Besteuerung führt. Ob diese Regelung in Ihrem Fall anwendbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss definitiv im Einzellfall mit einem Steuerberater durchgerechnet werden!
3. Wenn Sie die Auszahlung der Abfindung auf das nächste Jahr verschieben und dann lediglich Arbeitslosengeld I beziehen, könnte die Abfindung tatsächlich steuerfrei sein. Allerdings ist dies abhängig von der Höhe des Arbeitslosengeldes 60/67 Prozent je nach Anzahl Kinder und anderen Einkünften im selben Jahr.
4. Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Einkommenssituation in den Jahren 2023 und 2024 kann ich Ihnen leider keine genaue Auskunft geben, da dies von vielen individuellen Faktoren abhängt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass das zu versteuernde Einkommen aus allen Einkunftsarten besteht, also auch aus Arbeitslosengeld,
Abfindungen, Kapitaleinkünften..
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick geben. Für eine detaillierte Beratung empfehle ich Ihnen jedoch, einen Steuerberater. VG Schulze


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