4. Dezember 2023
|
11:56
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail: mathiasschulze@me.com
Ich werde versuchen, Ihre Fragen so gut wie möglich zu beantworten.
1. Bezüglich der steuerlichen Behandlung von Abfindungen in der Türkei kann ich Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben, da dies außerhalb meines Fachgebiets liegt. Ich empfehle Ihnen, sich diesbezüglich an einen türkischen Steuerberater zu wenden.
2. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland anmelden und die Abfindung hier versteuern, unterliegt die Abfindung grundsätzlich der Einkommensteuer. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte "Fünftelregelung" angewendet werden, die zu einer ermäßigten Besteuerung führt. Ob diese Regelung in Ihrem Fall anwendbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss definitiv im Einzellfall mit einem Steuerberater durchgerechnet werden!
3. Wenn Sie die Auszahlung der Abfindung auf das nächste Jahr verschieben und dann lediglich Arbeitslosengeld I beziehen, könnte die Abfindung tatsächlich steuerfrei sein. Allerdings ist dies abhängig von der Höhe des Arbeitslosengeldes 60/67 Prozent je nach Anzahl Kinder und anderen Einkünften im selben Jahr.
4. Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Einkommenssituation in den Jahren 2023 und 2024 kann ich Ihnen leider keine genaue Auskunft geben, da dies von vielen individuellen Faktoren abhängt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass das zu versteuernde Einkommen aus allen Einkunftsarten besteht, also auch aus Arbeitslosengeld,
Abfindungen, Kapitaleinkünften..
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick geben. Für eine detaillierte Beratung empfehle ich Ihnen jedoch, einen Steuerberater. VG Schulze