Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wehrpflichtig sind alle männlichen österreichischen Staatsbürger, die das
17. Lebensjahr vollendet und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die österreichische Bundesverfassung legt als allgemeine Wehrpflicht für männliche österreichische Staatsbürger einen Grundwehrdienst von derzeit 6 Monaten fest. Ersatzdienst (Zivildienst) ist möglich.
Die Wehrpflicht umfasst auch melde bzw.
Stellungspflicht
Zum Grundwehrdienst werden Wehrpflichtige ab dem 18. Geburtstag bis zum 35. Geburtstag einberufen. Ab 35 J. werden Personen nicht mehr einberufen, selbst wenn sie nach Österreich übersiedeln.
Da die Wehrpflicht aber mindestens bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres besteht, unterliegen auch diese Personen aber der Stellungspflicht.
Verlegen Wehrpflichtige für länger als 6 Monate ihren Aufenthalt ins Ausland, muss dies unverzüglich dem Militärkommando und der örtlich zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) bekanntgeben werden.
Ihre Befreiung vom Wehrdienst in der BRD wegen Ihrer Schwerbehinderung ist m.E. ein wichtiges Dokument.
Es ersetzt Ihre Wehrpflicht in der BRD.
Darüber hinaus muss die Schwerbehinderung auch in Österreich anerkannt werden.
Die Melde- und Informationsstelle für wehrpflichtige Auslandsösterreicher ist das
Militärkommando Wien:
Panikengasse 2
1163 Wien
Tel: +43(0)50201 – 10 41521
Fax: +43(0)50201 – 10 17215
E-Mail: bundesheer.w(at)bmlvs.gv.at
Die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Wien erteilt auch Rechtsauskünfte zu internationalen Abkommen im Falle von Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften und im Ausland abgeleisteten Militärdienst.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wehrpflichtig sind alle männlichen österreichischen Staatsbürger, die das
17. Lebensjahr vollendet und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die österreichische Bundesverfassung legt als allgemeine Wehrpflicht für männliche österreichische Staatsbürger einen Grundwehrdienst von derzeit 6 Monaten fest. Ersatzdienst (Zivildienst) ist möglich.
Die Wehrpflicht umfasst auch melde bzw.
Stellungspflicht
Zum Grundwehrdienst werden Wehrpflichtige ab dem 18. Geburtstag bis zum 35. Geburtstag einberufen. Ab 35 J. werden Personen nicht mehr einberufen, selbst wenn sie nach Österreich übersiedeln.
Da die Wehrpflicht aber mindestens bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres besteht, unterliegen auch diese Personen aber der Stellungspflicht.
Verlegen Wehrpflichtige für länger als 6 Monate ihren Aufenthalt ins Ausland, muss dies unverzüglich dem Militärkommando und der örtlich zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) bekanntgeben werden.
Ihre Befreiung vom Wehrdienst in der BRD wegen Ihrer Schwerbehinderung ist m.E. ein wichtiges Dokument.
Es ersetzt Ihre Wehrpflicht in der BRD.
Darüber hinaus muss die Schwerbehinderung auch in Österreich anerkannt werden.
Die Melde- und Informationsstelle für wehrpflichtige Auslandsösterreicher ist das
Militärkommando Wien:
Panikengasse 2
1163 Wien
Tel: +43(0)50201 – 10 41521
Fax: +43(0)50201 – 10 17215
E-Mail: bundesheer.w(at)bmlvs.gv.at
Die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Wien erteilt auch Rechtsauskünfte zu internationalen Abkommen im Falle von Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften und im Ausland abgeleisteten Militärdienst.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen