Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
+ Mein Bekannter könnte doch die Unterlagen zurueck senden mit dem Hinweis, dass Emfaenger nach Kabul verzogen ist. Somit kann der Anhoerungsbogen und/oder der Bussgeldbescheid ja nicht zugestellt werden.
Hier könnte eher das Problem mit Europcar bestehen. Wenn Sie dort als Fahrer eingetragen waren und fälschlicherweise einen Wohnsitz in Deutschland angegeben haben, kann dies problematisch sein.
Hier kommt es genau darauf an, was eingetragen wurde und wie, damit es hier zu keiner falschen Verdächtigung kommt oder gar einer Straftat kommt.
Eine Zustellung in Kabul ist eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.
+ Ich habe einen eineiigen Zwillingsbruder. Hier kann man auch was machen.
Das wäre als falsche Verdächtigung strafbar, davon würde ich die Finger lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
+ bei EC Wird nicht nach dem Wohnsitz gefragt sondern nach der Abschrift. Dort steht seit Jahren die eines Bekannten drin
Meine Frage war wenn die mir den Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid nicht zustellen können (weil ich ja in Kabul wohne), dann ist das ganze doch hinfällig. Oder könnten die auf eine öffentliche Zustellung bestehen?
oder können sie nicht öffentlich zustellen wenn mein Bekannter die Anschrift in Kabul angibt?!?
+ Eineiiger Zwillingsbruder kann man schreiben der vermutliche Fahrer ist...
Vielen Dank
+ bei EC Wird nicht nach dem Wohnsitz gefragt sondern nach der Abschrift. Dort steht seit Jahren die eines Bekannten drin
Wenn die von EC in deren Formular nicht auf den Wohnsitz abzielen und nur eine ladungsfähige Anschrift (also nicht die Wohnanschrift verlangt wird), dann muss derjenige der die Post erhält nur mitteilen, dass er das Auto nicht gefahren ist. Ist er aber nur ein Bekannter und nicht der Verwandte, kann es sein, dass er als zeuge befragt wird, wer Sie denn seien, dann muss er Angaben zu Ihnen machen. Schweigen oder falsche Angaben darf er nicht machen.
Meine Frage war wenn die mir den Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid nicht zustellen können (weil ich ja in Kabul wohne), dann ist das ganze doch hinfällig. Oder könnten die auf eine öffentliche Zustellung bestehen?
oder können sie nicht öffentlich zustellen wenn mein Bekannter die Anschrift in Kabul angibt?!?
Der Bussgeldbescheid muss Ihnen zugestellt werden, wenn also der Freund ein Zeuge ist und angibt, wo Sie wohnen und die die Zustellung nicht hinbekommen, haben Sie Glück.
Es kann allerdings auch ein Verfahren gegen Sie in Deutschland geführt werden, dann dürfen Sie hier nicht fahren.
+ Eineiiger Zwillingsbruder kann man schreiben der vermutliche Fahrer ist...nein, auch das nicht! Sie wissen ja positiv, dass er auch nicht vermutlicher der Fahrer ist, daher dürfen Sie gar keine fremde Person benennen.
Vielen Dank