Nießbrauch - Zugriff vom Sozialamt im Falle eines Umzugs ins Pflegeheim

| 18. Oktober 2020 18:52 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


16:55

Zusammenfassung

Muss ich Miete zahlen, wenn ich in die Wohnung meiner Mutter ziehe, die mir überschrieben wurde und für die meine Mutter Nießbrauch hat, wenn sie ins Pflegeheim geht und Sozialhilfe beantragt?

Ja, das Sozialamt wird die Auszahlung einer Miete verlangen, wenn Ihre Mutter das Nießbrauchsrecht aufgibt, was durch den Umzug ins Pflegeheim geschieht.

Hallo,
meine Mutter hat mir vor über 10 Jahren ihre Wohnung überschrieben. Meine Mutter hat Nießbrauch. Nun ist meine Mutter dement und muss ins Pflegeheim. Meine Mutter ist arm und wird Sozialhilfe beantragen, um das Pflegeheim zu bezahlen.
Wenn ich in die nun leere Wohnung ziehe - wird das Sozialamt dann verlangen, dass ich zum Ausgleich des Nießbrauchs "Miete" zahle, die dann an das Sozialamt geht, um die Pflege meiner Mutter zu bezahlen?
Was ist, wenn meine Nichte (die Enkelin meiner Mutter) in die leere Wohnung zieht und keine Miete zahlt? Wird dann das Sozialamt Geld verlangen?
18. Oktober 2020 | 19:42

Antwort

von


(743)
Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
E-Mail: info@ra-krueckemeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Das Sozialamt wird dann die Auszahlung einer Miete verlangen (egal wer dort einzieht), wenn Ihre Mutter das Nießbrauchsrecht aufgibt. Dies geschieht schon durch den Umzug ins Pflegeheim. Dadurch wird Ihnen der Wert des Nießbrauchs unentgeltlich überlassen (geschenkt). Diese Schenkung führt zu einem Rückgewährungsanspruch. Diesen wird der Sozialhilfeträger auf sich überleiten und die Schenkung herausverlangen.

Das OLG Köln hat in einem vergleichbaren Fall voll im Sinne des Sozialhilfeträgers entschieden (Az. 7 U 119/16).

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen umfassend beantworten. Sollten Rückfragen bestehen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 19. Oktober 2020 | 11:00

Ich denke, dass es nicht korrekt ist, dass das Nießbrauchrecht automatisch erlischt, wenn meine Mutter ins Pflegeheim umzieht. Das habe ich an verschiedenen Stellen im Internet gefunden, z.B.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Umzug-ins-Pflegeheim-von-Niessbrauchrecht--f281772.html
In dem von Ihnen genannten vergleichbaren Fall wurde das Nießbrauchrecht gelöscht. Es besteht ja auch die theoretische Möglichkeit, dass es meiner Mutter wieder besser geht. Dann sollte sie wieder in die Wohnung ziehen können. Deshalb denke ich nicht, das das Nießbrauchrecht automatisch gelöscht ist mit dem Umzug ins Pflegeheim. Ich denke sogar, dass nur meine Mutter die Wohnung weitervermieten kann und nicht ich.
VG,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Oktober 2020 | 16:55

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie haben Recht. Das Nießbrauchsrecht erlischt nicht einfach. Dashabe ich aber auch nicht geantwortet. Ich sagte, das Nießbrauchsrecht wird aufgegeben. Das ist etwas anderes.

Wenn im Nießbrauchsrecht eingetragen wäre, dass Ihrer Mutter auch die wirtschaftliche Verwertung zusteht, hätten Sie dies wohl in der Frage beschrieben. Daher gehe ich davon aus, dass Ihre Mutter eben nur das Recht zur eigenen Nutzung hat. Dieses Recht erlischt durch Aufgabe. Die bloß theoretische Möglichkeit der Rückkehr ist nicht ausreichend um eine Aufgabe zu verneinen. Im Rahmen einer Demenzerkrankung ist auch nicht von einer Besserung auszugehen, die nur eine zeitweise Pflegeunterbringung erforderlich macht.

Sollten weitere Rückfragen bestehen, können Sie mich via Email kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Oktober 2020 | 16:55

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie haben Recht. Das Nießbrauchsrecht erlischt nicht einfach. Dashabe ich aber auch nicht geantwortet. Ich sagte, das Nießbrauchsrecht wird aufgegeben. Das ist etwas anderes.

Wenn im Nießbrauchsrecht eingetragen wäre, dass Ihrer Mutter auch die wirtschaftliche Verwertung zusteht, hätten Sie dies wohl in der Frage beschrieben. Daher gehe ich davon aus, dass Ihre Mutter eben nur das Recht zur eigenen Nutzung hat. Dieses Recht erlischt durch Aufgabe. Die bloß theoretische Möglichkeit der Rückkehr ist nicht ausreichend um eine Aufgabe zu verneinen. Im Rahmen einer Demenzerkrankung ist auch nicht von einer Besserung auszugehen, die nur eine zeitweise Pflegeunterbringung erforderlich macht.

Sollten weitere Rückfragen bestehen, können Sie mich via Email kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 21. Oktober 2020 | 18:20

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