27. Oktober 2007
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22:26
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Leider gehören Immobilien, die nicht selbst bewohnt werden, nicht zum Schonvermögen. Das Haus muß daher eventuell verkauft werden.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Rückfrage vom Fragesteller
27. Oktober 2007 | 22:34
Vielen Dank für Ihre Antwort. Was wäre, wenn mein Vater und seine Lebensgefährtin heiraten würden? Wie sähe die Lage dann aus, wäre sie dann Miterbin? Muss dann das Haus immer noch verkauft werden?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28. Oktober 2007 | 22:48
Sehr geehrter Ratsuchender,
dann wäre die Lebensgefährtin Miterbin.
Entscheidend ist, daß der Anteil an dem Haus verkauft werden muß, wenn Ihr Vermögen den Wert von € 26.000 übersteigt.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber