Niederschlagswassergebühr

| 25. März 2015 13:02 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Wir sind seit 2008 Pächter einer Vereinsgaststätte.
Damals gab es die Niederschlagswassergebühren noch nicht.
Der Verein möchte von uns nun Niederschlagswasser gebühren kassieren.
Sind diese bei Pachtobjekten auch umlagefähig, obwohl sie nicht Bestandteil des Pachtvertrages sind? Wenn ja in welcher Höhe?
Wenn nein wo kann ich einen schriftlichen Beleg finden welcher ich den Vorständen zeigen kann?
Sehr geehrter Ratsuchender,

Betriebs- und Nebenkosten, wie Wasser- oder Abwasserkosten, können vom Verein nur dann umgelegt werden, wenn dieses im Pachtvertrag ausdrücklich so vereinbart wurde. Fehlt eine entsprechende Klausel, sind diese Kosten mit Zahlung der Pacht abgegolten.

Insoweit kann der Verein auf die Regelung des § 535 Abs. 1 BGB verwiesen werden, welcher auf Pachtverhältnisse analog anwendbar ist. Danach gilt der Regelfall, dass der Vermieter die "Lasten" zu tragen hat. Hiervon kann nur durch vertragliche Abrede abgewichen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wundke
Rechtsanwalt
Bewertung des Fragestellers 25. März 2015 | 14:05

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