2. Dezember 2021
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06:19
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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hier gilt für die rechtliche Beurteilung der Satz " es kommt darauf an ".
Ob eine Beleidigung vorliegt ist auch an den Umständen zu messen, im Rahmen derer die objektiv ehrverletzende Äußerung fällt.
Dabei kann auch der Tonfall berücksichtigt werden. Oft wird ja im persönlichen Umfeld lachend und auch scherzhaft der Gegenüber mit den Worten betitelt " du bist vielleicht ein Schlingel ". Das kann als Scherz gewertet werden. Es kommt aber immer auf die dann ganz konkrete Situation an. Die Betitelung eines anderen als "Arsch" ist dann schon grenzwertiger. Aber auch hier gilt, dass es auf die konkrete Situation ankommt. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses aber als Beleidigung gewertet werden kann, ist höher.
Allein auf den Willen, dass man jemanden ja nicht beleidigen wollte , kommt es nicht an.
Es kann für einen Vorsatz schon ausreichen, wenn dem Beleidigenden bewusst ist, dass die gemachte Äußerung einen beleidigenden Inhalt hat.
Es wird demnach immer auf die konkrete Situation ankommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle