14. Mai 2025
|
22:00
Antwort
vonRechtsanwalt Hussein Madani
Ahrberger Weg 12
31157 Sarstedt
Tel: 050668659717
Web: https://www.rhm-rechtsanwalt.de
E-Mail: info@rhm-rechtsanwalt.de
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Durchsicht Ihrer Schilderung sowie des relevanten Auszugs aus der Preisliste kann ich Ihnen folgende rechtliche Einschätzung geben:
1. Zum Verständnis des Preislistentextes („einfache" vs. „intelligente" Sprachsteuerung)
Der Text der Preisliste differenziert zwischen zwei Arten der Sprachsteuerung:
- Zum einen wird im Zusammenhang mit dem Navigationssystem explizit aufgeführt:
„Sprachsteuerung für Audio, Telefon und Navigation" – und zwar ohne Bezugnahme auf ein Abo oder auf die „Connect Plus"-Dienste.
- Zum anderen wird im Abschnitt zu OpelConnect / Connect Plus-Diensten eine „intelligente Sprachsteuerung mit natürlicher Spracherkennung und Aktivierung über ‚Hey Opel‘" erwähnt, die explizit nur für sechs Monate kostenfrei verfügbar ist und danach kostenpflichtig wird.
Nach juristischer Auslegung spricht dies dafür, dass zwei verschiedene Systeme gemeint sind:
- eine grundlegende Sprachsteuerung, die fest im Fahrzeug verbaut ist und unabhängig vom Abo funktioniert,
- sowie eine intelligente Sprachsteuerung (Online-Spracherkennung via „Hey Opel"), die Bestandteil der Connect Plus-Dienste ist.
Ihr Verständnis ist daher durchaus vertretbar – zumindest ist die Preisliste aus Kundensicht nicht eindeutig. Eine derart unklare Produktbeschreibung verstößt ggf. gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), wenn hierdurch wesentliche Leistungsbestandteile undeutlich bleiben.
2. Mögliche rechtliche Schritte gegenüber dem Händler oder Hersteller
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB), sofern die zugesicherte oder zu erwartende Funktionalität (hier: einfache Sprachsteuerung ohne Online-Abo) fehlt.
Ein erster Schritt wäre ein formales Aufforderungsschreiben an den Händler unter angemessener Fristsetzung (i. d. R. 14 Tage) zur Behebung des Mangels oder zur Bereitstellung des Online-Abos kostenfrei – hilfsweise zur schriftlichen Bestätigung, dass die einfache Sprachsteuerung nicht zur Ausstattung gehört, obwohl dies so kommuniziert wurde. Dabei sollte die Rechtslage deutlich gemacht und ein Rücktritt (§ 323 BGB) oder Minderung (§ 441 BGB) für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs in Aussicht gestellt werden.
3. Unterstützung durch einen Anwalt
Ein Anwalt kann:
- die genaue Formulierung und rechtliche Durchsetzung der Nacherfüllung oder Minderung übernehmen,
- die rechtlichen Schritte gegenüber dem Hersteller (insbesondere bei werkseitiger Ausstattung) mit Nachdruck einfordern,
- und eine ggf. notwendige Klage vorbereiten, sollte weder Händler noch Hersteller reagieren.
Zudem kann anwaltlicher Druck dazu führen, dass eine kundenfreundliche Lösung (z. B. kostenfreies Abo oder Gutschrift) freiwillig angeboten wird – insbesondere wenn die juristische Ausgangslage für den Händler nicht eindeutig vorteilhaft ist.
Fazit:
Sie haben gute Argumente für die Annahme, dass eine zumindest rudimentäre Sprachsteuerung ohne Abo hätte verfügbar sein müssen. Die Beschreibung in der Preisliste ist nicht eindeutig, was zu Ihren Gunsten gewertet werden kann. Ohne Reaktion des Händlers sollten Sie diesen zunächst schriftlich zur Stellungnahme auffordern und dabei rechtliche Schritte (einschließlich Rücktritt oder Minderung) vorbehalten. Gern kann ein Anwalt Sie dabei vertreten, um den Druck zu erhöhen und die Kommunikation effektiv zu führen.
Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani
Rechtsanwalt