15. Juli 2024
|
12:09
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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E-Mail: mail@ra-raab.de
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich muss für einen längeren Aufenthalt zum Zweck der Eheschließung ein nationales Visum bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden. Mit einem Besuchervisum ist dies in der Regel nicht möglich.
2.
Der Reisepass muss nicht zwingend bei Antragstellung abgegeben werden. Erst wenn der Visumantrag genehmigt wird, muss der Pass für einige Tage zur Einklebung des Visums bei der Botschaft abgegeben werden.
3.
Die Bearbeitungszeit für ein nationales Visum zur Eheschließung kann zwischen 2 und 6 Monaten dauern. Eine Beschleunigung ist meist nicht möglich.
4.
Nach Erteilung des Visums muss die Einreise innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums erfolgen, meist 90 Tage. Nach Einreise und Eheschließung muss dann ein Aufenthaltstitel beantragt werden.
Am besten lassen Sie sich dazu individuell von der zuständigen Ausländerbehörde beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt