Nationales Visum

15. Juli 2024 11:23 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Verlobter stammt aus Indien, er hat in Deutschland studiert und wir sind seit 15 Jahren zusammen.
Er besitzt ein 5 Jahres Besuchervisum, sodass er alle 3 Monate einreist.

Da wir nun irgendwann heiraten möchten stellt sich die Frage ein nationales Visum zu beantragen.

Die Unterlagen gehen dann ja vom Standesamt zur Überprüfung nach Indien und dann zum OLG.

Die Frage ist, wird das nationale Visum ausgestellt und er reist 2 Wochen später wie beim Besuchervisum ein und erledigt von hier alles oder wird dann der Pass bei der Behörde in Indien einbehalten bis das Verfahren am OLG abgeschlossen ist ?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
J. K.
15. Juli 2024 | 12:09

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Grundsätzlich muss für einen längeren Aufenthalt zum Zweck der Eheschließung ein nationales Visum bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden. Mit einem Besuchervisum ist dies in der Regel nicht möglich.


2.

Der Reisepass muss nicht zwingend bei Antragstellung abgegeben werden. Erst wenn der Visumantrag genehmigt wird, muss der Pass für einige Tage zur Einklebung des Visums bei der Botschaft abgegeben werden.


3.

Die Bearbeitungszeit für ein nationales Visum zur Eheschließung kann zwischen 2 und 6 Monaten dauern. Eine Beschleunigung ist meist nicht möglich.


4.

Nach Erteilung des Visums muss die Einreise innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums erfolgen, meist 90 Tage. Nach Einreise und Eheschließung muss dann ein Aufenthaltstitel beantragt werden.

Am besten lassen Sie sich dazu individuell von der zuständigen Ausländerbehörde beraten.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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