Namenschild am Briefkasten

| 24. August 2019 11:20 |
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Transportrecht, Speditionsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Namenschild an Briefkasten? Ja oder Nein und die Folgen?

Guten Tag,

Seit kurzem haben wir 2 Postboten die Vertretungsweiße in unserer Straße die Post austragen. Diese haben die Post nicht zugestellt mit der Begründung das wir einen Namen aufführen müssten.

Wir wohnen seit vielen Jahren in unser Eigentum. Wir besitzen eine Hausnummer.
Aus Persönlichen und Datenschutzgründen haben wir unseren Briefkasten nicht beschrieben und auch nicht die Klingel. Wohlgemerkt ist es ein Einfamilienhaus mit einem Briefkasten.

Müssen wir unseren Briefkasten beschriften?
Gibt es eine Gesetzesentscheidung, auf die ich mich berufen kann?
24. August 2019 | 13:04

Antwort

von


(1390)
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
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Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail: ra-w.burgmer@online.de
Gerne zu Ihrer Frage:

Es gibt keine meldegesetzliche Pflicht, Ihren Briefkasten mit Namen zu versehen.

Andererseits dürfen die Briefzusteller - welchen "Postdienstleister" auch immer - nur "unzweifelhafte" Sendung ausliefern.

Insofern waren die aushilfsweise Beschäftigten im Zweifel arbeitsrechtlich angehalten, nicht auszuliefern, weil Sie und der Postdienstleister nämlich für Fehlzustellungen auch haften.

Die Privatisierung der "Postdienste" erforderte eine Regulierung dieser Fragen. Seitdem ist die Bundesnetzagentur der richtige Ansprechpartner für Beschwerden bei Zustellungsausfällen, Falschzustellungen, oder fehlenden Benachrichtigungen und betreibt deswegen eine Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten verbindlich vermittelt.

So wäre also vorliegend zu klären, wie "zweifelhaft" Ihr konkreter Fall war und ob das nach einem aufklärenden Gespräch mit den Zustellern behoben ist.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

Ergänzung vom Anwalt 24. August 2019 | 13:20
Korrektur:

"weil [i]Sie[/i] und der Postdienstleister nämlich für Fehlzustellungen auch haften."

muss richtig heißen:

weil [b]sie[/b] und der Postdienstleister nämlich für Fehlzustellungen auch haften.
Bewertung des Fragestellers 26. August 2019 | 14:17

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