Nachzahlung Arbeitnehmer trotz StK 1 nach Wechsel von GKV in PKV, Steuererklärung 11
11. Januar 2016 20:59
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Steuerrecht
Beantwortet von
Zusammenfassung
Festsetzungsfrist bei Antragsveranlagung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich sitze überpünktlich vor meiner Stuererklärung für das Jahr 2011 ;) lt. Lexware Taxman 2012 (folglich auch lt. Elster) muss ich für das Jahr 2011 eine Steuernachzahlung i.H.v. 368 € leisten.
Da stimmt doch was nicht? Arbeitnehmer, ledig, Steuerklasse 1, keine weiteren Einkommen/Einkünfte/Bezüge, Keine eingetragenen Freibeträge, Werbungskostenpauschale 1000. Und dann eine solch immense Nachzahlung?
Im Jahr 2011 bin ich von der GKV in die PKV gewechselt. Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung (Beschäftigung von 01.01. bis 31.12)
3. Brutto: 71495,72
4. Lohnsteuer: 18668,14
5. Soli: 1026,69
10. Ermäßigter besteuerter Arbeitslohn: 300,00
11. Einbehaltene Lohnsteuer von 9. und 10.: 120,00
12. Einbehaltener Soli von 9. und 10.: 6,60
22. & 23. RV jeweils: 6535,18
24. steuerfreier AG-Zuschuss KV und PV: 2987,97
25. AN-Beitrag zur GKV 4028,08
26. AN-Beitrag zur PV: 571,76
27. AN-Beitrag ArbeitlslosenV: 985,20
28. Nachgewiesene Beiträge zur PKV und PV: 1302,40
Beiträge an die PKV in der Anlage Vorsogeaufwand:
31 nur Basisabsicherung: 1154,00
32 Pflege-Pflichtversicherung: 81,00
35 Über die Basis hinausgehende Beiträge zur KV: 368,00
Ist diese horrende Nachzahlung tatsächlich zu leisten oder berechnet Taxman/Elster hier etwas falsch? Muss ich ggf. Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung korrigieren lassen?
Herzlichen Dank vorab für die Antwort und freundliche Grüße
Trifft nicht Ihr Problem?
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