Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn es hier ausschließlich um die Berechnung des Ihnen zu zahlenden Betrages geht und alle hierfür erforderlichen Angaben vorliegen, kann sich die Versicherung meines Erachtens jetzt nicht mehr auf die Schwierigkeit der Berechnung zurückziehen, sodass dann der Geltendmachung über einen Rechtsanwalt oder aber auch der Klagerhebung nichts mehr im Wege stehen dürfte. Da ein Klagverfahren allerdings lange Zeit in Anspruch nimmt, sollte versucht werden, dieses durch zunächst außergerichtliche anwaltliche Geltendmachung zu vermeiden. Um die entsprechenden Kosten erstattet zu bekommen, sollte Sie der Versicherung zunächst eine angemessene Zahlungsfrist (z.B. 10 Tage) setzen, sofern Sie dies noch nicht getan haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Über eine positive Bewertungen, würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Braun, Rechtsanwalt
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn es hier ausschließlich um die Berechnung des Ihnen zu zahlenden Betrages geht und alle hierfür erforderlichen Angaben vorliegen, kann sich die Versicherung meines Erachtens jetzt nicht mehr auf die Schwierigkeit der Berechnung zurückziehen, sodass dann der Geltendmachung über einen Rechtsanwalt oder aber auch der Klagerhebung nichts mehr im Wege stehen dürfte. Da ein Klagverfahren allerdings lange Zeit in Anspruch nimmt, sollte versucht werden, dieses durch zunächst außergerichtliche anwaltliche Geltendmachung zu vermeiden. Um die entsprechenden Kosten erstattet zu bekommen, sollte Sie der Versicherung zunächst eine angemessene Zahlungsfrist (z.B. 10 Tage) setzen, sofern Sie dies noch nicht getan haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Über eine positive Bewertungen, würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Braun, Rechtsanwalt