Motorradunfall mit Sach- und Personenschaden
28. Juni 2006 21:06
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Verkehrsrecht
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in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor fast zwei Wochen hatte ich einen Motorradunfall. Die Polizei erstellte eine Skizze zum Unfallhergang, nahm die Personalien der beiden Unfallbeteiligten auf, führte Messungen durch und erstellte einen Unfallbericht. Zur Verfügung stehende Zeugen wurden von der Polizei nicht befragt. Die Polizeistreife, die den Unfall aufnahm, wurde von einem Kollegen gerufen, der nach Dienstschluss auf dem nach Hause Weg war. Dieser war in dem Auto hinter meinem Unfallgegner. Direkt nachdem er mir geholfen hatte mein Motorrad aufzuheben, verständigte er seine Kollegen und verließ den Unfallort. Insofern weiß ich nicht, ob er als Zeuge vernommen wurde.
Inzwischen habe ich einen Äußerungsbogen als Beschuldigte erhalten. Als Bemerkung wird dort angegeben, dass nach dem derzeitigen Ermittlungsstand, eine nicht angemessene Geschwindigkeit vorhanden war und durch den Unfall Sach- und Personenschäden entstanden. Als Straftat wird mir fahrlässige Körperverletzung (
§ 229 StGB) und ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (
§ 49 StVO) vorgeworfen.
Soviel zur Vorgeschichte… nun meine Frage(n):
Ich habe eine sehr ausführliche Schilderung des Falls verfasst (s.u.). Diese Ausführung möchte ich als schriftliche Stellungnahme zur Polizei schicken. Welche dieser Informationen sollten besser nicht erwähnt, bzw. anders formuliert werden? Bzw. fehlen wichtige Informationen zum Unfallhergang? Alle aufgeführten Informationen entsprechen zu 100% der Wahrheit und sind nicht übertrieben formuliert.
Wie kann ich am besten aussagen, dass meine Geschwindigkeit angemessen und nicht zu schnell war, ohne dass diese Aussage gegen mich verwendet werden könnte?
Ist es sinnvoll zu erwähnen, dass ich als Motorrad Fahranfänger in der Fahrschule gelernt habe, dass man Schlaglöcher, Gullideckel, Fahrbahnmarkierungen, usw. immer umfahren sollte?
Mit welcher Strafe muss ich schlimmstenfalls rechnen?
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Schriftliche Stellungnahme:
Am 11.06.2006 befuhr ich mit meinen Krad gegen 19:15 Uhr die L 123 in Richtung X. Es wurde eine kurvige Straße über 3km Länge bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h angekündigt. Ebenso wurde auf ein 5%iges Gefälle hingewiesen.
Es folgte eine S-Kurve (links-rechts). Am Ende der Linkskurve tauchte plötzlich unmittelbar hinter einer Erhebung ein Straßenschaden mit Schlagloch auf. Dieser wurde, im Vergleich zu der sonst gut zu überblickenden Straße, wegen der Erhebung zu spät sichtbar. Abgesehen von diesem Straßenschaden befand sich der Fahrbahnbelag in einem guten Zustand. Leider wurde auf diesen Straßenschaden nicht durch ein entsprechendes Warnschild hingewiesen. Beim Versuch dem Schlagloch in leichter Schräglage in der Kurve auszuweichen, geriet ich dabei zu weit nach rechts auf den Grünstreifen. Das Zurückfahren auf die Fahrbahn misslang, da das Krad an der Kante der Fahrbahn wegrutschte. Ich stürzte anschließend mit dem Krad und rutschte damit über die Fahrbahn auf die Gegenfahrspur. Hier kam es dann anscheinend zu einer Berührung des Krads mit dem entgegen kommenden Pkw von B, die eine Bremsung vollzog.
Ich selber habe keine Kollision mit dem Krad und dem Wagen von B bemerkt. Das Krad rutschte nach dem Sturz anscheinend weiter über die Fahrbahn im Gefälle und verursachte eine Berührung mit dem Pkw.
Unmittelbar nach dem Unfall habe ich mich bei B nach Ihrem Wohlbefinden erkundigt. Sie sagte, sie habe sich sehr erschrocken, sei aber nicht verletzt. Ich selber habe eine leichte Verletzung am rechten Daumen erlitten.
Die Polizei wurde gerufen und B informierte Angehörige. Nach dem Telefonat mit den Eltern klagte B über Nackenschmerzen. Nach Ihrer eigenen Aussage wurden diese aufgrund der Bremsung verursacht. Während der Wartezeit erzählte B, dass sie erst seit zwei Wochen im Besitz der Fahrerlaubnis sei und dass eine Gefahrbremsung im Fahrschulunterricht häufig geübt wurde.
Die Eltern von B trafen vor der Polizei am Unfallort ein. Der Vater von B erkundigte sich sofort nach dem Wohlbefinden seiner Tochter. Diese berichtete von Ihren Nackenschmerzen. Daraufhin sagte er wörtlich: “Kein Wunder, Du hast ja auch ein Schleudertrauma. Wir brauchen sofort einen Krankenwagen.“ Nachdem er mit einem Fotoapparat in der Hand den „Unfallschaden“ erblickte, war scheinbar kein Krankenwagen mehr nötig. Im Nachhinein sei noch angemerkt, dass er sich nicht nach meinem Befinden erkundigt hat.
Die linke Vorderrad Felge von Bs Pkw wies Gummispuren, bzw. schwarzen Abrieb auf (jedoch keine Kratzer oder Dellen). An der linken Fahrzeugseite, unten am vorderen Kotflügel, hatte scheinbar ebenfalls eine Berührung stattgefunden, die allerdings keinerlei Lackschäden, Dellen o.ä. erkennen ließ (Nur sichtbar durch eine saubere Stelle am Lack des sonst schmutzigen Autos).
Der Pkw von B war fahrbereit. Mein Krad war wegen dem abgebrochenen Kupplungshebel fahrunfähig und musste abtransportiert werden.
Zur Verfügung stehende Zeugen wurden von der Polizei nicht befragt.
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Viele Dank für Ihre Hilfe!