Mitarbeiter arbeitet in den Räumlichkeiten der Schwesterfirma

4. Mai 2023 11:44 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Guten Tag, 
es geht um folgende Situation:
Firma X und Firma Y sind Schwesterunternehmen/ haben die gleiche Holding, aber operieren an unterschiedliche Standorten/ keine gemeinsamen Betriebsstätten.
Ein Mitarbeiter der Firma X arbeitet hauptsächlich im Home-Office, gelegentlich aber auch in den Büroräumen - allerdings nicht bei der Firma X, bei der er angestellt ist, sondern bei der Firma Y (da räumlich näher).
Meine Fragen:
- was gilt es seitens des Arbeitgebers zu beachten, wenn ein Mitarbeiter in den Räumlichkeiten einer Firma arbeitet, für die er nicht angestellt ist (z.B. hinsichtlich Unfallversicherung etc.) und muss/sollte in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden?
- gibt es Unterschiede, ob der Mitarbeiter Festangestellt ist, Werkstudent, Freelancer etc.?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!
4. Mai 2023 | 13:32

Antwort

von


(1109)
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E-Mail: tsmack@t-online.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Bei Unternehmensgruppen oder Konzernen kommt es häufiger vor, daß Mitarbeiter vorübergehend oder manchmal auch über einen längeren Zeitraum in Räumlichkeiten einer anderen Firma arbeiten.


Normalerweise stellt sich das Problem, inwieweit der Arbeitgeber einen rechtlichen Anspruch hat den Mitarbeiter (dauerhaft) in eine andere Firma zu versetzen.

Das betrifft jede Form der Anstellung, also auch Freelancer, Werkstudenten etc.

Die Zulässigkeit hängt grundsätzlich vom Inhalt des Arbeitsvertrags ab, u.a. welcher Arbeitsort des Mitarbeiters vertraglich vereinbart wurde.


Allerdings verstehe ich ihre Sachverhaltsdarstellung so, daß der Mitarbeiter wegen der Nähe des derzeitigen Arbeitsorts zu seinem Wohnort mit dem Arbeitsort bei der Schwesterfirma Y durchaus einverstanden ist.

In diesem Fall wäre zu überlegen, ob man diese Änderung nicht auch vertraglich in einem Zusatz festhält, falls der Arbeitsort –abgesehen vom Home Office- dauerhaft bei Firma Y angedacht ist.


Schließlich ist tatsächlich – wie von Ihnen erwähnt – die versicherungsrechtliche Seite zu prüfen.

Dabei geht es sowohl um Schäden die durch den Mitarbeiter verursacht werden könnten, als auch ggf. Schäden oder Verletzungen die der Mitarbeiter selbst erleiden könnte.


Dieses Thema sollte mit der Versicherung besprochen werden, inwieweit bei gelegentlichem oder dauerhaftem Arbeiten entsprechender Versicherungsschutz besteht.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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