Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es hängt davon ab, wie kooperativ der Vermieter und Ihr Ex sind.
Im Einvernehmen mit dem Vermieter und Ihrem Ex können Sie einen schriftlichen Vertrag machen, durch den Sie aus dem Mietvertrag entlassen werden und der Mietvertrag nur noch zwischen Ihrem Ex und dem Vermieter weiter geführt wird.
Wenn einer der Beiden nicht mitmacht, können Sie den Vertrag nur gemeinsam mit Ihrem Ex kündigen und müssen die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten.
Wenn Ihr Ex sich weigert, die Kündigung zu unterschreiben, müssen Sie Ihren Ex auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Das Urteil ersetzt dann seine Zustimmung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es hängt davon ab, wie kooperativ der Vermieter und Ihr Ex sind.
Im Einvernehmen mit dem Vermieter und Ihrem Ex können Sie einen schriftlichen Vertrag machen, durch den Sie aus dem Mietvertrag entlassen werden und der Mietvertrag nur noch zwischen Ihrem Ex und dem Vermieter weiter geführt wird.
Wenn einer der Beiden nicht mitmacht, können Sie den Vertrag nur gemeinsam mit Ihrem Ex kündigen und müssen die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten.
Wenn Ihr Ex sich weigert, die Kündigung zu unterschreiben, müssen Sie Ihren Ex auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Das Urteil ersetzt dann seine Zustimmung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen