Mietrecht, Kündigungsverzicht.

| 10. Dezember 2023 12:24 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

ich habe folgende Frage.

Ich habe eine Wohnung zum 01.03.2022 angemietet. Der Mietvertrag wurde am 18.12.2021 unterzeichnet.
Folgende Klausel findet sich wortwörtlich in dem Vertrag zur Mietdauer/Kündigung.

§5 Mietdauer
1. Das Mietverhältnis beginnt am 15.02.2022

b) Die Parteien verzichten beidseitig für die Dauer von 2 Jahren ab 15.02.2022 (Datum des Vertragsabschlusses) auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages. Die Kündigung ist erstmalig mit Wirkung zum Ende des laufenden Kündigungsverzichts mit der gesetzlichen Frist zulässig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (für den Vermieter z.B. gemäß §21) bleibt unberührt.

Zu 1. hat die Vermieterin den 15.02.2022 durchgestrichen und handschriftlich den 01.03.2022 danebengeschrieben.

ich habe nun am 04.12.2023 (Eingang bei der Vermieterin) zum 29.02.2024 die Wohnung gekündigt.

Meine Vermieterin teilte mir mit, dass eine Kündigung erst ab dem 01.03.2024 und somit der mögliche Kündigungstermin 31.05.2024 sei.

Wer hat nun Recht?

Vielen Dank und viele Grüße
10. Dezember 2023 | 13:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Ihre Vermieterin hat Unrecht. Sie haben wirksam zu Ende Februar gekündigt. Dies ergibt sich entgegen der oft deutlich unklareren Formulierungen bei einem Kündigungsverzicht bei Ihnen deutlich aus dem Mietvertrag, wonach die Kündigung [b]erstmalig mit Wirkung zum Ende des laufenden Kündigungsverzichts[/b] zulässig ist. Da Ihre Kündigung noch fristgerecht bis zum 3. Werktag des Dezembers eingegangen ist, § 573c Abs. 1 BGB, ist die Auffassung der Vermieter m.E. nicht haltbar.

Verweisen Sie die Vermieterin auf den eindeutigen Wortlaut im Mietvertrag. Wie Sie diesen anders auslegen will, ist mir unverständlich.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

Bewertung des Fragestellers 11. Dezember 2023 | 07:55

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